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Bürgerinfo
Krippe bis 2 Jahre![]() Betreuung für Ein- bis Zweijährige![]() Nachfolgend haben wir für Sie wesentliche Informationen zusammengestellt. Falls Sie darüber hinaus noch Fragen haben, können sie sich an folgende Ansprechpartnerin wenden: Frau Wenig, Tel. 65 87 03 Öffnungszeiten: Montag bis Mittwoch und Freitag von 7.00 Uhr bis 13.15 Uhr Donnerstag von 7.00 Uhr bis 13.30 Uhr Elternbeiträge: Die Elternbeiträge gelten für alle Kinder, die die Krippe besuchen. Krippengebühr: (Krippengruppe 1-2 jährige Kinder, Kinder unter 18 Jahren) Kind aus Familie mit 1 Kind: 300 € Kind aus Familie mit 2 Kindern: 225 € Kind aus Familie mit 3 Kindern: 155 € Kind aus Familie mit 4 und mehr Kindern: 50 € Tritt ein Kind während eines Monats in die Krippe ein oder aus, so wird jeder Besuchstag taggenau abgerechnet. Der Krippenbeitrag ist in den ersten 5 Tagen des Monats zu entrichten. Bitte machen Sie von der Einzugsermächtigung Gebrauch. Es erleichtert ihnen und uns die Arbeit. Kindergartenwechsel/Abmeldung: Die Anmeldung für die Krippe gilt verbindlich immer für ein Kindergartenjahr, also vom 01.09 bis 31.08. des Folgejahres. Wenn Ihr Kind im laufenden Kindergartenjahr (01.09. – 31.08.) 3 Jahre alt wird, findet ein Wechsel von der Krippe in einen Schönaicher Kindergarten mit Vollendung des 3. Lebensjahres statt. Abmeldungen können immer nur zum Ende des Kindergartenjahres, also zum 31.08. erfolgen. Eine Ausnahme hiervon können wir nur bei einem Wechsel des Wohnortes machen. Essen: Bitte geben Sie für Ihr Kind eine Zwischenmahlzeit und evtl. ein Mittagessen mit. Windeln: Bitte bringen Sie ausreichend Windeln in die Einrichtung mit, damit Ihr Kind mit den gewohnten Windeln gewickelt werden kann. Krankheitsfall: Im Krankheitsfall, besonders bei Fieber, Halsschmerzen, Bindehautentzündung, Erbrechen und Hautausschlägen müssen die Kinder zu Hause bleiben. Der Rat eines Arztes sollte eingeholt werden. Bei einer ansteckenden Krankheit des Kindes oder in der Familie, muss die Leiterin der Krippe sofort unterrichtet werden. Voraussetzung für die Wiederaufnahme eines Kindes nach einer ansteckenden Krankheit ist eine Bescheinigung des behandelnden Arztes. Sonstiges: Die Einrichtung sollte im Interesse Ihres Kindes und der Gruppe regelmäßig besucht werden. Unser Konzept: Wir möchten den Kindern eine Umgebung schaffen, in der sie sich geborgen fühlen und sich im Kontakt mit anderen Kindern altersgemäß entwickeln können. Dabei sehen wir unsere Aufgabe darin, die Kinder intensiv zu beobachten, und ihrem Entwicklungsstand entsprechend zu fördern. Schwerpunkte unserer Arbeit sind: Ein regelmäßiger, für die Kinder nachvollziehbarer Tagesablauf, Bewegungsförderung, Sprachförderung, Kreativität, rhythmische Erziehung, Erwerb sozialer Kompetenzen. Die Zusammenarbeit und der Dialog mit den Eltern sind für uns wichtige Eckpfeiler der Krippenarbeit, sie spiegelt sich in vielfältiger Weise: - Aufnahme und Eingewöhnung der Kinder im engen Kontakt mit den Eltern - Regelmäßige Entwicklungsgespräche - Elternabende, die über das aktuelle Geschehen in unserer Krippe informieren, als auch zum gegenseitigen Austausch genutzt werden sollen KontaktLeiterin: Frau Wenig Familien-WegweiserWer hat Anspruch auf Elterngeld?
Gemeinde Schönaich | Bühlstraße 10
| 71101 Schönaich | Fon: 07031 639-0 | Fax: 07031 639-99 | E-Mail
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