Schönaich

Bodenrichtwerte

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Bodenrichtwerte

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 Bodenrichtwerte zum Stichtag 31.12.2010

Der Gutachterausschuss der Gemeinde hat gemäß § 196 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 12 der Gutachterausschussverordnung vom 11.12.1989 anhand der Bodenrichtwertkarte und den Kaufverträgen der Jahre 2009 und 2010 die Bodenrichtwerte für Baugrundstücke (baureife Grundstücke) neu festgelegt. Baureifes Land sind Flächen, die nach öffentlich-rechtlichen Vorschriften baulich nutzbar sind.
Die Bodenrichtwerte beziehen sich auf erschließungsbeitragsfreies Bauland.

Folgende Werte wurden festgesetzt:

Wohnbauflächen:  335,- € bis 400,- €
Gemischte Bauflächen: 240,- € bis 400,- €
Gewerbeflächen: 145,- €
Sonderbauflächen:   25,- €

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