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Hundehalter aufgepasst!
In der letzten Zeit häufen sich wieder die Beschwerden über das Halten von Hunden in unserer Gemeinde.
Immer wieder kommt es auch zwischen Hundehaltern, Spaziergängern, Fahrradfahrern und Joggern zu Konflikten. Mit ein wenig Rücksichtnahme, Vernunft und Beachtung gewisser wichtiger „Spielregeln“ dürfte verantwortungsbewusste Hundehaltung kein Problem darstellen.
Innerorts sind auf öffentlichen Straßen und Gehwegen Hunde an der Leine zuführen. Hunde dürfen ohne Begleitung einer Person, die durch Zuruf auf das Tier einwirken kann, nicht frei herumlaufen (§ 13 Abs. 3 der Polizeilichen Umweltschutzverordnung der Gemeinde Schönaich).
Außerdem sind Hunde so zu halten und zu beaufsichtigen, dass niemand belästigt oder gefährdet wird. Im Straßenverkehr müssen Hunde von geeigneten Personen begleitet werden, die ausreichend sicher auf den Hund einwirken können. Es ist verboten, von Kraftfahrzeugen oder Fahrrädern aus Hunde zu führen.
Im Außenbereich frei herumlaufende Hunde belästigen und erschrecken durch Anspringen vielfach Passanten. Auch die Versicherung des Hundehalters „Der tut doch nichts“ nützt nichts, wenn jemand, vor allem ältere Menschen und Kinder, grundsätzlich Angst vor Hunden haben. Deshalb sollte von den Hundehaltern sichergestellt werden, dass Hunde sich immer im Einwirkungsbereich des Hundehalters befinden und die Hunde nicht Spaziergänger, Radfahrer oder Jogger bedrängen oder bedrohen. Hunde die auf Zuruf nichtreagieren, sollten deshalb stets an der Leine geführt werden.
Dies gilt auch für das Führen von Hunden im Wald und auf Sportplätzen.
Hundekot ist auch ein ständiges Streitthema in Verbindung mit Hundehaltung. Aus diesem Grund hat der Halter oder Führer eines Hundes dafür zu sorgen, dass das Tier seine Notdurft nicht auf öffentlichen Straßen, Gehwegen, in Grün-u. Erholungsanlagen oder in fremden Grundstücken verrichtet.
Es ist daher selbstverständlich, dass dennoch dort abgelegter Kot unverzüglich zu beseitigen ist.
Ordnungsamt