Kindergartenbedarfsplanung
In der Sitzung legte die Verwaltung die Kindergartenbedarfsplanung bis 2012 vor. Die Zahl der 3-Jährigen ist dabei ziemlich verlässlich planbar, da hier Erfahrungswerte vorliegen, von denen es in der Regel nur geringfügige Abweichungen gibt. Deutlich schwieriger ist eine Prognose bei den 1- und 2-Jährigen, zumal die zukünftigen Nutzer heute überwiegend noch gar nicht geboren sind und damit auch keine Basiszahlen vorliegen. Auch bezüglich des Nutzungsgrades gibt es noch keine verlässlichen Werte, auf deren Grundlage man rechnen kann.
Klar ist, dass sich die sinkenden Geburtenzahlen in Schönaich weiter bemerkbar machen. So kann - nach Auswertung der Anmeldungen für das Kindergartenjahr – die Nachfrage nach Betreuungsplätzen für 1-, 2- und 3-Jährige abgedeckt werden. Nach Aufnahme aller angemeldeten Kinder in allen Altersgruppen bleiben so viele Plätze unbesetzt, dass im Kindergarten Fronäcker aus heutiger Sicht im Frühjahr 2011 eine Gruppe geschlossen werden kann. Die verbleibende Gruppe soll dann in der Bühlstraße 22 weitergeführt werden, wo bereits früher ein Kindergarten untergebracht war. Die endgültige Entscheidung wird der Gemeinderat jedoch erst Ende des Jahres treffen, da sich die Situation evtl. noch durch Zuzüge ändern kann.
Der Kindergarten Fronäcker war von Anfang an als Provisorium gedacht. Die Räumung des Gebäudes würde den Verkauf des Grundstücks, auf dem der Kindergarten steht, ermöglichen, was in der aktuellen finanziellen Situation der Gemeinde sehr gut tun würde. Der Gemeinderat hat der Verwaltung daher mit auf den Weg gegeben, dass der Verkauf des Grundstücks – wenn möglich - umgesetzt werden sollte.
In diesem Zusammenhang wurde auch über die Entwicklung von TAKKI, d.h. dem Angebot von Tagespflegeplätzen für unter 3-Jährige, berichtet. Derzeit werden 4 Schönaicher Kinder von TAKKI-Tagesmüttern betreut. 2 Schönaicher TAKKI-Tagesmütter warten noch auf die ersten TAKKI-Kinder.
Ab 2013 gibt es dann einen Anspruch auf einen Betreuungsplatz für Kinder ab Vollendung 1. Lebensjahres. Bis dahin gelten noch die sogenannten „Bedarfskriterien“ für die Aufnahme von unter 3-jährigen Kindern, wie z.B. Berufstätigkeit der Eltern, Eltern in Ausbildung etc. Wie hoch die Anspruchnahme dann sein wird, ist heute nicht vorhersehbar. Zunächst hatte die Verwaltung geplant, schrittweise auf die Anwendung der Bedarfskriterien zu verzichten, das Angebot für 1-Jährige Zug um Zug auszubauen und sich damit an die Entwicklung der Nachfrage anzupassen. Da dies aufgrund der finanziellen Situation jedoch derzeit nicht machbar ist, muss die Entwicklung 2013 abgewartet und dann ggf. zeitnah reagiert werden.
Der Gemeinderat nahm vom Bericht der Verwaltung Kenntnis.
Bürgerfragestunde
Das Hauptthema bei der Bürgerfragestunde war dann auch die o.g. Reduzierung des Kindergartens Fronäcker um eine Gruppe und der gegebenenfalls stattfindende Umzug des Kindergartens in die Bühlstraße 22. Den Eltern ging es dabei insbeson-dere darum, dass sie bei der Gestaltung der Freispielfläche eingebunden werden und die Räumlichkeiten bereits vorab besichtigen können. Außerdem gibt es Bedenken, ob die Parkplätze ausreichend sind, wenn die Eltern ihre Kinder mit dem Auto in den Kindergarten bringen.
Bürgermeister Heizmann bot darauf an, sofern sich ein Umzug abzeichnet, auf die Eltern im Herbst zuzugehen. Endgültig wird über den Umzug erst Ende des Jahres entschieden (siehe auch „Kindergartenbedarfsplanung“)
Vereins- und Jugendförderung
Die ehrenamtliche Arbeit hat in Schönaich einen hohen Stellenwert (3944 Schönaicher sind Mitglied in einem Verein, davon 1272 Mitglieder unter 18 Jahren). Sie wird daher von der Gemeinde nicht nur ideell, sondern auch finanziell unterstützt. Leider wirkt sich aber die Finanzkrise auf alle Bereiche aus, sodass die Gemeinde auch hier Einsparungen vornehmen muss. Deshalb wurde die mitgliederbezogene Jugendförderung von 31,50 € im letzten Jahr auf 25,00 € im Jahr 2010 reduziert.
Seither hatten die Vereine nach den Richtlinien zur Vereins- und Jugendförderung je nach Mitgliederzahl Anspruch auf eine oder mehrere kostenfreie Veranstaltungen in gemeindeeigenen Räumen im Kalenderjahr. Diese Regelung wird ab 2010 bis auf weiteres ausgesetzt.
Der Zuschuss zur Aufrechterhaltung des Vereinsbetriebs bleibt unverändert.
Der Gemeinderat fasste hierzu folgenden einstimmigen Beschluss:
1. Die im Jahr 2009 vorläufig gewährten Zuschüsse zur Aufrechterhaltung des Vereinsbetriebs werden wie folgt endgültig festgesetzt:
Für den TSV Schönaich auf 27.500,00 €
Für die Tischtennisfreunde Schönaich auf 2.150,00 €
Für den Radsportclub Schönaich auf 215,00 €
Damit erhält der TSV eine Nachzahlung in Höhe von 500,00 €. Den Tischtennisfreunden wird eine Nachzahlung in Höhe von 150,00 € und dem Radsportclub in Höhe von 35,00 € überwiesen.
2. Als Anerkennung für die Arbeit der Ehrenamtlichen, die in der Jugendarbeit tätig sind, werden auch in diesem Jahr 100 Zehnerkarten für das Schönaicher Freibad zur Verfügung gestellt. Als Schlüssel dient der Verteilungsmaßstab wie im Jahr 2009, jeweils gemessen an den aktuellen Zahlen der aktiven Jugendlichen.
3. Die Höhe der mitgliederbezogenen Förderung für jedes aktive Vereinsmitglied unter 18 Jahren für 2010 wird auf 25,00 € festgelegt.
4. Die Richtlinien zur Vereins- und Jugendförderung werden ab 2010 dahingehend geändert, dass bis auf weiteres Ziffer III, Nr. 1 der Richtlinien zur Vereins- und Jugendförderung „Bereitstellen öffentlicher Einrichtungen“ ausgesetzt wird und damit keine Freiveranstaltungen in gemeindeeigenen Räumen gewährt werden.
Vorläufiger Zuschuss 2010 für die Kunst- und Werkschule festgesetzt
Auch hier hat die dramatische Verschlechterung der Finanzsituation der Gemeinde die Entscheidung des Gemeinderates erschwert. Der Haushaltsplan der Kunst und Werkschule enthält für das Jahr 2010 einen Zuschussbetrag in Höhe von 2.300 € vom Förderkreis Kunst und 2.000 € vom Fonds „Freunde der KWS“.
Der ursprünglichen Beschlusslage des Gemeinderates, der Zuschuss sollte 10% des Gemeindezuschusses betragen, wird damit Rechnung getragen.
Bei der Entscheidung wurde insbesondere auch das für die Kinderbetreuung sehr wichtige Angebot der Ferienbetreuung, das ausschließlich von der Kunst- und Werkschule unterbreitet wird und die Tatsache, dass bereits im Jahr 2009 der Zuschuss um 4.000 € reduziert worden ist, gewürdigt. Der Gemeinderat hat daher beschlossen, den vorläufigen Zuschuss bei 30.000 € im Jahr 2010 zu belassen.
Der Gemeinderat fasste folgenden Beschluss:
Der Gemeindezuschuss an die Kunst- und Werkschule für das Haushaltsjahr 2010 wird vorläufig auf 30.000 € festgesetzt. Die endgültige Festsetzung erfolgt im Frühjahr 2011 nach Vorlage des Verwendungsnachweises.
TSV
- Nutzung des Tribünengebäudes und Übertragung der Platzwarttätigkeit
Das Tribünengebäude beim Stadion Elsenhalde ist energetisch sehr unwirtschaftlich und nicht mehr zeitgemäß. Da das Gebäude aus personellen Gründen nicht regelmäßig überwacht werden kann und aufgrund unsachgemäßer Bedienung, wird hier Energie verschwendet. Eine technische Änderung mit Wärmedämmung, neuer Heizung etc. ist jedoch derzeit finanziell nicht darstellbar, da diese nach einer ersten Kostenschätzung bei 30.000 € liegt.
Die Verwaltung hat daher mit dem TSV Kontakt aufgenommen, um zu klären, ob grundsätzlich noch Bedarf für dieses Gebäude besteht. Aufgrund der Aussagen des TSV fasste der Gemeinderat folgenden Beschluss:
Die gesamte Heizungsanlage im Tribünengebäude wird zum frühest möglichen Termin außer Betrieb genommen. Die Räumlichkeiten (incl. Warmwasserversorgung) werden im Sommerbetrieb zur Verfügung gestellt, im Winterbetrieb geschlossen.
Mit Inbetriebnahme des Kunstrasenspielfeldes und der Einführung von Benutzungsgebühren hat die Gemeinde einen Platzwart als geringfügig Beschäftigten angestellt. Zwischenzeitlich hat der TSV Arbeitsleistungen zum Zwecke der Tilgung des Finanzierungsanteiles übernommen und der CCI hat seine Fußballmannschaft abgemeldet. Auch wird aufgrund der teilweisen Schließung des Tribünengebäudes der Aufwand geringer. Aus diesen Gründen und weil die Abgrenzung zwischen TSV und Platzwart problembehaftet war, hat die Gemeinde das Arbeitsverhältnis mit dem Platzwart zum 30. April 2010 gekündigt.
Der TSV hat sich darauf – auf Anfrage der Verwaltung – bereiterklärt, die Platzwarttätigkeit gegen Gewährung eines monatlichen Zuschusses zu übernehmen.
Der Gemeinderat hat darauf folgenden einstimmigen Beschluss gefasst:
1. Mit Wirkung vom 1. Mai 2010 wird die Platzwarttätigkeit im Sportgelände Elsenhalde an den TSV übertragen. Die Aufgaben sind zwischen dem TSV und der Gemeinde in einer Vereinbarung zu definieren und festzuhalten. Die Aufsicht über die Arbeiten wird dem Leiter des Bauhofes übertragen.
2. Die Übertragung der Aufgaben ist vorläufig befristet bis zum 31. Dezember 2010. Danach ist dem Ausschuss für Finanzen und
Soziales mit entsprechender Empfehlung zu berichten.
3. Der TSV erhält als Entschädigung für die Platzwarttätigkeiten für den vorgenannten Zeitraum einen monatlichen Zuschuss in Höhe von
350,00 €.
Mietwohnungen der Gemeinde
- Überprüfung der Mieten und Grundsatzentscheidung zur Immobilienveräußerung
Der Gemeinderat hat – nachdem die Mieten für die gemeindeeigenen Wohnungen letztmals im April 2008 überprüft wurden – dem Gemeinderat einen Mietanpassung vorgeschlagen. Bei den Vorschlägen für die Erhöhung bei den nicht preisgebundenen Wohnungen hat sich die Verwaltung am Mietpreisspiegel der Städte Böblingen und Sindelfingen orientiert.
In Notzeiten, wie diesen, steht auch immer wieder die Frage im Raum, ob sich die Gemeinde von Teilen der in ihrem Eigentum befindlichen Mietwohnungen durch Veräußerung trennen soll.
Aufgrund der Tatsache, dass die Anzahl der gemeindlichen Mietwohnungen nach Abzug aller entstehenden Unterhaltungs- und Personalaufwendungen seit Jahren kontinuierlich zu einem positiven Einnahmesaldo führt, die Findung eines aus Sicht der Mieter/innen fair und sozial agierenden Nacheigentümers insbesondere jetzt sehr unrealistisch erscheint und überdies die Veräußerungserlöse für die meisten Gebäude eher gering ausfallen würden, hat die Verwaltung von der Fortführung des Veräußerungsgedankens vorerst abgeraten.
Die Frage, ob und in welcher Form dieses Anlagevermögen ab spätestens 2016 im Rahmen der Umstellung der gemeindlichen Haushaltsführung von der kameralen auf die doppische bzw. kaufmännische Buchführung abzuschreiben sein wird, bleibt davon unberührt.
Der Gemeinderat hat daher nach intensiver Diskussion folgenden Beschluss gefasst:
1. Die Mietpreise für gemeindeeigene Wohnungen werden – wie von der Verwaltung vorgeschlagen – festgesetzt.
2. Kurz- und mittelfristig wird keine Veräußerung der gemeindeeigenen Miet- wohnungen vorgenommen oder tiefer gehend zu untersucht.