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Vereins- und Straßenfeste sind nicht mehr wegzudenkende Veranstaltungen des öffentlichen Lebens.
Der Umgang mit und die Abgabe von Lebensmitteln hat auf diesen Veranstaltungen in den letzten Jahren erheblich an Bedeutung zugenommen.
Das Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum Baden-Württemberg hat für Veranstalter dieser Feste einen Leitfaden herausgegeben, der Hinweise zum sachgerechten Umgang mit Lebensmitteln - insbesondere zu leicht verderblichen Lebensmitteln - und auch zur Warenkunde - gibt.
Darüber hinaus wird in dem Leitfaden auch auf lebensmittelrechtliche Vorschriften hingewiesen.
Ehrenamtliche Helferinnen und Helfer bei Vereinsfesten und ähnlichen Veranstaltungen sind nicht "gewerbsmäßig" im Sinne des Infektionsschutzgesetzes tätig. Sie unterliegen deshalb nicht der gesetzlichen infektionshygienischen Belehrungspflicht.Für diese Personengruppe hat das Regierungspräsidium Stuttgart, Abteilung Landesgesundheitsamt, ein Merkblatt herausgegeben, das über die wesentlichen infektions- und lebensmittelhygienischen Grundregeln informiert.
Bürgermeisteramt Schönaich
Bühlstraße 10
71101 Schönaich
Fon: 07031 639-0
Fax: 07031 639-99
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Weitere Informationen zum Hygienischer Umgang mit Lebensmitteln auf Vereins- und Straßenfesten erhalten sie hier.