Förderangebote für Vereine (Vereinsförderung)
Schönaich lebt vom Engagement – und vom starken Vereinsleben. Mit der Vereinsförderung unterstützt die Gemeinde ehrenamtlich aktive Vereine und Organisationen: finanziell, organisatorisch und durch zahlreiche Entlastungen (z. B. bei Räumen und Gebühren). Mit unseren Förderangeboten möchte die Gemeinde das Engagement gezielt unterstützen und dazu beitragen, gute Ideen und wichtige Projekte Wirklichkeit werden zu lassen.
FAQs - Alle Fragen rund um das Thema Vereinsförderung
Allgemeines zur Vereinsförderung
Was ist das Ziel der Vereinsförderung?
Die Gemeinde Schönaich unterstützt mit der Vereinsförderung das vielfältige ehrenamtliche Engagement vor Ort. Ziel ist es, die Vereinsarbeit finanziell zu entlasten, die Jugendarbeit zu stärken und Veranstaltungen sowie Investitionen zu ermöglichen, die das gesellschaftliche Leben in Schönaich bereichern.
Wer kann eine Förderung beantragen?
Grundsätzlich können alle Vereine und Organisationen mit Wirkungskreis in Schönaich eine Förderung beantragen, unabhängig davon, ob sie als eingetragener Verein (e. V.) organisiert sind oder nicht.
Voraussetzung ist insbesondere, dass:
mindestens 50 % der Mitglieder in Schönaich wohnen,
der Verein offen für alle Menschen ist,
sich der Verein aktiv am Gemeindeleben beteiligt.
Muss unser Verein gemeinnützig und/oder eingetragen ("e. V.") sein?
Nein. Für die Förderfähigkeit kommt es nicht zwingend auf „e. V.“ oder Gemeinnützigkeit an. Entscheidend ist u. a. der Wirkungskreis in Schönaich und die Einhaltung der Fördergrundsätze.
Was passiert, wenn weniger als 50 % unserer Mitglieder in Schönaich wohnen?
Grundsätzlich ist die 50 %-Wohnsitzregel eine Voraussetzung, um Mittel nach den Richtlinien zu erhalten. Wenn das knapp oder unklar ist, empfiehlt sich eine kurze Vorabklärung per Mail, damit ihr nicht „ins Leere“ beantragt.
Müssen wir als Verein „offen für alle“ sein?
Ja. Der Verein soll grundsätzlich allen Menschen offenstehen und darf keine Personengruppen pauschal ausschließen. Eine Ausnahme ist das Lebensalter (z. B. Kinder-/Jugendgruppen oder Seniorengruppen)
Müssen wir bei Gemeindeveranstaltungen helfen? Erwartet die Gemeindeverwaltung eine Art "Gegenleistung"?
Die Vereinsförderrichtlinien erwarten eine aktive Beteiligung am kulturellen Leben der jeweiligen Vereine und Organisationen. Zudem sollen sie auf Wunsch der Gemeinde bei Veranstaltungen nach Kräften unentgeltlich mitwirken.
Warum steht in den Richtlinien etwas zu „angemessenen Mitgliedsbeiträgen“?
Die Gemeinde erwartet, dass Vereine angemessene Mitgliedsbeiträge erheben und sich auch selbst finanziell tragen können. Fördermittel sind ein Beitrag der Gemeinde – sie ersetzen nicht die Eigenfinanzierung.
Welche Vereine sind nicht förderfähig?
Nicht förderfähig sind insbesondere:
politische Parteien und deren Ortsverbände,
kirchliche Organisationen (Ausnahme: bestimmte Jugendmaßnahmen),
reine Fördervereine (mit wenigen Ausnahmen),
wirtschaftliche Vereine,
die Freiwillige Feuerwehr (da diese bereits vollständig von der Gemeinde finanziert wird).
Gibt es einen Rechtsanspruch auf Förderung?
Nein.
Bei allen Leistungen handelt es sich um freiwillige Leistungen der Gemeinde. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Die Entscheidung erfolgt im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Müssen wir zuerst andere Förderprogramme prüfen (Verbände, Land, Bund)?
Ja. Andere Fördermöglichkeiten sind vorrangig zu prüfen. Die Verwaltung kann einen Nachweis verlangen, ob und warum andere Förderungen möglich oder nicht möglich sind.
Dürfen wir mehrere Förderungen gleichzeitig bekommen?
Ja, grundsätzlich ist Mehrfachförderung möglich. Aber: In Summe darf die Gesamtförderung nicht höher sein als die Gesamtkosten der Maßnahme.
Können Ausnahmen von den Richtlinien gemacht werden?
Ja. Der Gemeinderat kann jederzeit Ausnahmen/Ergänzungen/Abweichungen allgemein oder im Einzelfall festlegen.
Antragstellung und Fristen
Muss der Antrag immer per E-Mail kommen? Was passiert, wenn ich keine E-Mail-Zugang habe?
Nein, nicht zwingend – aber zur Vereinfachung sollen Anträge möglichst elektronisch an vereinsfoerderung(@)schoenaich.de geschickt werden.
Im Zweifelsfall kann die Gemeinde auch telefonisch kontaktiert werden und unterstützt gerne bei der Antragstellung oder stellt entsprechende Formulare bereit.
Wie muss ein Antrag formal aussehen – und wer muss unterschreiben?
Anträge sind grundsätzlich formlos möglich (Papier oder elektronisch).
Wichtig: Der Antrag muss vom Vorsitzenden oder einem vergleichbaren Vertretungsberechtigten unterzeichnet werden, um die sachliche Richtigkeit zu bestätigen.
Können wir mehrere Zuschussanträge im Jahr stellen?
Ja. Für Investitionen/Anschaffungen und für Sanierungen sind mehrere Anträge pro Kalenderjahr möglich – jeweils aber mit den genannten Grenzen (z. B. max. Zuschusssumme pro Jahr).
Muss für jede Förderung ein Antrag gestellt werden?
Ja. Grundsätzlich ist für jede Förderung ein Antrag erforderlich.
Für die Grund- und Jugendförderung erhalten die Vereine jährlich entsprechende Formulare.
Für alle weiteren Förderarten genügt in der Regel ein formloser Antrag per E-Mail.
Wie und wohin stelle ich meinen Antrag?
Anträge sollen bevorzugt per E-Mail eingereicht werden an: vereinsfoerderung(@)schoenaich.de
Der Antrag sollte vor allem enthalten:
kurze Beschreibung des Vorhabens,
geplante Kosten,
ggf. Angebote, Kostenvoranschläge oder Rechnungen,
Kontaktdaten des Vereins.
Welche Bedingung gilt beim Eigenanteil?
Bei Investitionen/Anschaffungen und bei Sanierungen gilt: Ein Zuschuss wird nur gewährt, wenn der Eigenanteil mindestens so hoch ist wie der Anteil der Gemeinde.
Was bedeutet „Folgelasten“ – und warum ist das relevant?
Folgelasten sind laufende Kosten, die nach einer Anschaffung/Sanierung entstehen können (z. B. Wartung, Betrieb, Energie, Versicherung). Die Förderung setzt voraus, dass diese Folgekosten zur finanziellen Leistungsfähigkeit des Vereins passen.
Bis wann müssen Anträge gestellt werden?
Das hängt von der Art der Förderung ab:
Investitionen und Sanierungen:
→ Antrag bis spätestens 31.08. des Vorjahres, damit Mittel im Haushalt eingeplant werden können.Veranstaltungen, WC-Wagen, Ehrenpreise, Jugendfreizeiten etc.:
→ möglichst frühzeitig, spätestens jedoch vor Durchführung der Maßnahme.
Wann erhalte ich die Auszahlung?
Die Auszahlung erfolgt in der Regel nach Durchführung der Maßnahme und nach Vorlage der entsprechenden Rechnungen und Nachweise. Die Verwaltung ist generell um eine schnellstmögliche Bearbeitung und Auszahlung bemüht, dennoch lassen sich keine pauschalen Bearbeitungszeiträume benennen.
Was passiert, wenn die Haushaltslage der Gemeinde schwierig ist?
Dann kann die Förderung aufgeschoben, auf mehrere Haushaltsjahre aufgeteilt oder abgelehnt werden – auch wenn das Vorhaben grundsätzlich förderfähig wäre.
Wer entscheidet bei größeren Zuschüssen, die über den Maximalbeträgen liegen?
Wenn eine Investition/Sanierung rechnerisch zu einem Zuschuss führen würde, der über den jeweiligen Maximalgrenzen liegt, entscheidet der Gemeinderat per Beschluss (statt der Standardregel).
Grundförderung & Jugendförderung
Was ist die Grundförderung?
Jeder förderfähige Verein erhält eine jährliche Grundförderung von pauschal 500 €.
Was ist die Jugendförderung?
Für jedes aktive jugendliche Mitglied unter 18 Jahren erhält der Verein 20 € pro Jahr. Diese Förderung soll gezielt die Kinder- und Jugendarbeit stärken.
Was ist eigentlich ein „aktives Mitglied“ – und was ein „förderndes Mitglied“?
Ein aktives Mitglied ist jemand, der sich tatsächlich am Vereinsangebot beteiligt oder einbringt (z. B. Training, Proben, Mitarbeit, Funktionen/Ämter). Ein förderndes Mitglied unterstützt den Verein hauptsächlich finanziell oder durch Sach-/Dienstleistungen, ohne aktiv mitzuwirken.
Wichtig: Fördernde Mitglieder zählen bei der Jugendförderung nicht mit.
Müssen Mitgliederlisten vorgelegt werden?
In der Regel genügt die Angabe der Mitgliederzahlen.
Bei Rückfragen oder Unklarheiten kann die Verwaltung stichprobenartig eine Mitgliederliste anfordern.
Jubiläen & besondere Anlässe
Werden Vereinsjubiläen gefördert?
Ja. Jubiläen werden zusätzlich zur regulären Förderung bezuschusst.
Beispiele:
25 Jahre → bis zu 375 €
50 Jahre → bis zu 750 €
100 Jahre → bis zu 1.500 €
Maximal 3.000 € je Jubiläum
Gilt das auch für Abteilungsjubiläen?
Ja, sofern die Abteilung eine ausgeprägte eigenständige Struktur besitzt. Hier gelten etwas reduzierte Fördersätze.
Investitionen & Anschaffungen
Können neue Anschaffungen bezuschusst werden?
Ja. Langlebige Anschaffungen, die dem Vereinszweck dienen (z. B. Geräte, Ausstattung, Technik), können bezuschusst werden.
Wie hoch ist der Zuschuss bei Anschaffungen?
Bis 5.000 € Gesamtkosten:
→ 50 % ZuschussAb 5.000 € Gesamtkosten:
→ 30 % ZuschussMaximal 5.000 € Zuschuss pro Jahr und Verein
Muss der Antrag vor dem Kauf gestellt werden?
Ja, unbedingt!
Der Antrag muss zwingend vor Beginn der Maßnahme gestellt werden.
Bereits getätigte Anschaffungen können nicht rückwirkend bezuschusst werden.
Können Eigenleistungen angerechnet werden?
Nein.
Eigenleistungen (z. B. ehrenamtliche Arbeitsstunden) können nicht als Kosten angesetzt werden.
Sanierungen & bauliche Maßnahmen
Werden Sanierungsmaßnahmen gefördert?
Ja. Die Gemeinde kann (energetische) Sanierungsmaßnahmen an vereinseigenen Gebäuden fördern.
Wie hoch ist hier der Zuschuss?
25 % der anrechenbaren Kosten
Maximal 12.500 € pro Jahr und Verein
Müssen Sanierungen vorher beantragt werden?
Ja. Auch hier gilt:
Antrag unbedingt vor Beginn der Maßnahme stellen!
Veranstaltungen & Aktionen
Werden Veranstaltungen gefördert?
Ja – insbesondere dann, wenn sie einen besonderen sozialen oder integrativen Zweck erfüllen.
Was gilt als „besondere Veranstaltung“?
Zum Beispiel Veranstaltungen, die:
Kindern und Jugendlichen aus schwierigen Verhältnissen zugutekommen,
ältere oder eingeschränkte Menschen unterstützen,
der Integration von Menschen mit Fluchterfahrung dienen.
Wie hoch ist der Zuschuss für besondere Veranstaltungen?
Bis zu 1.000 € pro Veranstaltung, abhängig von den nachgewiesenen Kosten.
Werden Ehrenpreise bezuschusst?
Ja.
Für Ehrenpreise bei Veranstaltungen mit besonderem Ortsbezug kann ein Zuschuss bis 100 € beantragt werden.
Wird die Anmietung von mobilen WC-Anlagen unterstützt?
Ja.
Für mobile WC-Anlagen können bis zu 50 % der Kosten, maximal 500 € pro Veranstaltung, bezuschusst werden.
Förderung von Jugendfreizeiten und Jugendbildungsmaßnahmen
Werden Jugendfreizeiten gefördert?
Ja. Für Freizeiten mit Übernachtung erhalten Vereine einen Zuschuss pro teilnehmendem Jugendlichen:
bis 3 Übernachtungen → 5 €
4–6 Übernachtungen → 10 €
ab 7 Übernachtungen → 15 €
Können auch Kirchengemeinden Zuschüsse für Jugendfreizeiten bekommen?
Ja. Bei den Zuschüssen für Jugendfreizeiten kann der pauschale Zuschuss abweichend auch den verschiedenen Kirchengemeinden sowie freikirchlichen Vereinigungen Schönaichs gewährt werden.
Werden Juleica-Schulungen gefördert?
Ja. Für die Teilnahme an einer Juleica-Ausbildung gibt es 25 € Zuschuss pro Person.
Die Antragstellung erfolgt über das Jugendreferat der Gemeinde.
Förderung der Städtepartnerschaften
Werden Vereinsbegegnungen im Rahmen der Städtepartnerschaften gefördert?
Ja. Die Gemeinde Schönaich fördert partnerschaftliche Begegnungen mit den Partnerstädten ausdrücklich.
Gefördert werden insbesondere Fahrt- und Verpflegungskosten im Rahmen von:
Besuchen aus den Partnerstädten sehen in Schönaich
Gegenbesuchen Schönaicher Gruppen in den Partnerstädten
Die Zuschüsse werden in pauschalen Beträgen pro teilnehmender Person gewährt.
Wie hoch ist der Zuschuss bei Städtepartnerschaftsbegegnungen?
Die pauschalen Fördersätze betragen:
Besuche aus der Partnerstadt nach Schönaich:
Hartmannsdorf (Sachsen): 15 € pro Person
Le Chesnay-Rocquencourt (Frankreich): 20 € pro Person
Mirabella Imbaccari (Italien): 20 € pro Person
Pfäffikon ZH (Schweiz): 15 € pro Person
Besuche aus Schönaich in die Partnerstadt:
Hartmannsdorf (Sachsen): 20 € pro Person
Le Chesnay-Rocquencourt (Frankreich): 25 € pro Person
Mirabella Imbaccari (Italien): 25 € pro Person
Pfäffikon ZH (Schweiz): 20 € pro Person
Wie beantrage ich die Förderung für eine Städtepartnerschaftsbegegnung?
Die Förderung wird formlos beantragt.
Dem Antrag ist nach Durchführung der Begegnung zwingend eine Teilnehmerliste beizufügen.
Welche Unterlagen sind Anträgen auf Zuschüsse in Bezug auf städtepartnerschaftliche Begegnungen beizufügen?
Insbesondere sind dem formlosen Antrag folgende Informationen beizufügen:
kurze Beschreibung der Begegnung
Teilnehmerliste
Zeitraum und Ziel der Reise
Räume, Gebühren & Serviceleistungen
Können gemeindeeigene Räume kostenfrei genutzt werden?
Ja. Jeder Verein kann bis zu drei Freiveranstaltungen pro Jahr in gemeindlichen Räumen durchführen.
Wie werden Freiveranstaltungen gezählt – zählt ein Wochenende als „eine“?
Ja, das ist wichtig: Als eine Veranstaltung gilt auch eine Durchführung, die in direktem Zusammenhang steht, z. B. an zwei aufeinanderfolgenden Tagen.
Haben wir einen Anspruch auf bestimmte Räume oder Termine?
Nein. Das Buchungs-/Belegungsprozedere bleibt unberührt, und auf Verfügbarkeit besteht kein Rechtsanspruch.
Gibt es ermäßigte Benutzungsgebühren?
Ja. Für Vereine gelten vergünstigte Tarife in den Gebührenordnungen der gemeindlichen Einrichtungen.
Werden Genehmigungsgebühren ermäßigt oder sogar ganz erlassen?
Ja. Verwaltungsgebühren für vereinsbezogene Genehmigungen (z. B. Schankerlaubnis, Sondernutzung, Plakatierung) werden nicht erhoben.
Unterstützt der Bauhof Vereinsveranstaltungen?
Ja. Bei öffentlich zugänglichen Veranstaltungen kann der der Bauhof Vereine kostenfrei unterstützen, z. B. bei Auf- und Abbau oder logistischen Aufgaben. Zum jeweiligen Umfang kann keine pauschale Aussage getroffen werden; dies hängt immer stark vom Einzelfall ab.
Können Ortseingangstafeln zum werben für Veranstaltungen genutzt werden?
Ja. Vereine können Ortseingangstafeln zur Veranstaltungswerbung nutzen. Die Abstimmung erfolgt über die Gemeindeverwaltung.
Die Kosten für die Herstellung der Schilder sind vom jeweiligen Veranstalter selbst zu tragen. Die Anbringung erfolgt nach vorheriger Rücksprache und dann in Eigenregie.
Können Vereine Grundstücke oder Bürgschaften erhalten?
In Einzelfällen kann die Gemeinde:
Erbbaurechte vergeben oder
Ausfallbürgschaften für Bauprojekte übernehmen.
Hierüber entscheidet stets der Gemeinderat im jeweiligen Einzelfall.
Kontakt & Beratung zu den Vereinsförderrichtlinien
Meine Frage war nicht dabei?
Kein Problem! Senden Sie uns die Frage am besten direkt per E-Mail an vereinsfoerderung(@)schoenaich.de, damit wir unseren FAQ-Bereich ergänzen und damit noch besser machen können. Vielen Dank für die Mithilfe!
An wen kann ich mich bei Fragen wenden?
Bei allen Fragen rund um die Vereinsförderung helfen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Haupt- und Personalamts gerne weiter. Bitte richten Sie Ihre Anfragen bevorzugt per E-Mail über das zentrale Postfach vereinsfoerderung(@)schoenaich.de an uns.
Bitte vergessen Sie dabei nicht, Ihren Verein oder Ihre Organisation sowie entsprechende Kontaktdaten zu nennen.
So stellen Sie einen Förderantrag:
- Anträge auf Grundförderung sowie Jugendförderung können jeweils im ersten Quartal des Jahres gestellt werden. Nutzen Sie hierfür bitte das entsprechende Antragsformular. Dieses finden Sie hier.
- Anträge auf Sonderförderung sind ganzjährig möglich und können formlos eingereicht werden. Am besten senden Sie diese per E-Mail an vereinsfoerderung(@)schoenaich.de und beschreiben kurz Ihr Vorhaben sowie den gewünschten Förderbedarf.
Detaillierte Informationen zu allen Fördermöglichkeiten, den Voraussetzungen und Förderabläufen finden Sie in den Vereinsförderrichtlinien, in denen sämtliche Förderangebote und die damit verbundenen Voraussetzungen und Abläufe ausführlich beschrieben sind (hier zum PDF).
Wir freuen uns auf Ihre Anträge und darauf, gemeinsam das Vereinsleben zu stärken!

