Bauleitplanung: Gemeinde Schönaich

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Blick auf den Westrand

Was ist Bauleitplanung?

Die Bauleitplanung ist das zentrale Instrument für eine geordnete und nachhaltige städtebauliche Entwicklung. Form, Aufstellungsverfahren und möglicher Inhalt der Bauleitpläne werden durch das Baugesetzbuch und die Baunutzungsverordnung bestimmt. Die konkrete Planung unterliegt der kommunalen Planungshoheit der Städte und Gemeinden; diese stellen die Bauleitpläne (Flächennutzungsplan, Bebauungspläne) und sonstige städtebauliche Satzungen in eigener Verantwortung auf.

Flächennutzungsplan

Im Flächennutzungsplan ist für das ganze Gemeindegebiet der Gemeinde Schönaich die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen des Planungsträgers dargestellt. Auch gibt es zum Flächennutzungsplan eine entsprechende Begründung in Textform.

 

Klicken Sie hier für mehr Informationen rund um das Thema "Flächennutzungsplan der Gemeinde Schönaich".

Bebauungspläne

Bebauungspläne enthalten alle rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung, die der Gemeinderat der Gemeinde Schönaich per Beschluss festgelegt hat. Sie schaffen Baurecht und sind größtenteils Voraussetzung für die Erschließungsplanung und Baugenehmigungen. Bebauungspläne sind in der Regel aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln. Ausnahmsweise können Bebauungspläne auch parallel zur Aufstellung bzw. Änderung des Flächennutzungsplanes aufgestellt werden (Parallelverfahren). Bebauungspläne, die den Darstellungen des Flächennutzungsplans entsprechen oder der kommunalen Innenentwicklung dienen, werden vin Gemeinderat erarbeitet und in geltendes Recht überführt.

 

Klicken Sie hier für mehr Informationen rund um das Thema "Aktuelle Bebauungspläne der Gemeinde Schönaich".