Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB zum Bebauungsplanverfahren "Neue Mitte"
Nachdem der Gemeinderat der Gemeinde Schönaich in seiner Sitzung am 25.11.2025 die Aufstellung des Bebauungsplans beschlossen hat, erfolgte nun in der Sitzung am 19.05.2026 der Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie der betroffenen Behörden und sonstiger Träger Öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB.
Verfahren und Plangebiet
Das Bebauungsplanverfahren „Neue Mitte“ wird nach § 13a BauGB als „Bebauungsplan der Innenentwicklung“ im beschleunigten Verfahren durchgeführt. Das Plangebiet befindet sich im ehemaligen Honeywell-Areal. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Neue Mitte“ umfasst eine Fläche von ca. 2,5 ha.
Ziele und Zweck der Planung
Der Bebauungsplan wird aufgestellt, um den Ortskern neu zu ordnen, einer angemessenen Nutzung zuzuführen und somit das ehemalige Honeywell-Areal zu einer neuen Mitte für Schönaich und einem lebendigen Quartier zu entwickeln. Mit der Planung wird ein wichtiges Ziel des „Ortsentwicklungskonzepts Schönaich 2035“ umgesetzt. Auf dem Plangebiet soll ein modernes und lebenswertes Zentrum für Schönaich mit überwiegender Wohnnutzung sowie ergänzenden Nutzungen wie beispielsweise Einzelhandel und gesundheitsnahen Dienstleistungen realisiert werden.
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 1 BauGB
Der Öffentlichkeit sowie den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.
Der Entwurf des Bebauungsplans, bestehend aus
- Planteil,
- Textteil mit planungsrechtlichen Festsetzungen und örtlichen Bauvorschriften,
- Begründung inklusive Anlagen (Habitatpotenzialanalyse)
wird in der Zeit vom Montag, dem 08.06.2026 bis einschließlich Freitag, dem 10.07.2026 hier auf der Webseite der Gemeinde veröffentlicht.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die Planunterlagen bei der Gemeinde Schönaich, Ortsbauamt, vor dem Büro 102, Bühlstraße 10, 71101 Schönaich während der üblichen Öffnungszeiten öffentlich ausgelegt.
In diesem Zeitraum kann sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung des Gebiets in Betracht kommen und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und sich zu den Planungen äußern.
Es wird auf folgendes hingewiesen:
Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Stellungnahmen sollen elektronisch an beteiligungen(@)project-gmbh.de übermittelt werden.
Sie können bei Bedarf aber auch schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei der Gemeinde Schönaich, Ortsbauamt, Bühlstraße 10, 71101 Schönaich, vom 08.06.2026 bis zum 10.07.2026 bei Herrn Ugur Yologlu (Büro Nr. 106) und bei Frau Lisa Lassel (Büro Nr. 105) während der üblichen Dienststunden oder nach Terminvereinbarung abgegeben werden.
Stellungnahmen sollten die volle Anschrift des Verfassers bzw. der Verfasserin enthalten.
Umweltbezogene Informationen
Folgende umweltbezogene Informationen liegen vor:
- Ermittlung der Umweltbelange im Rahmen der Begründung: Beschreibung der Umweltbelange und der Auswirkungen der Planung auf die Schutzgüter Boden, Fläche, Wasser, Klima und Luft, Pflanzen, Tiere und Biologische Vielfalt, Landschaftsbild / Ortsbild, Mensch, Kultur- und Sachgüter.
- Habitatpotentialanalyse des Büros IUS Team Ness GmbH, Heidelberg vom 18.12.2025: für das weitere Verfahren sind vertiefende Untersuchungen zu den ggf. artenschutzrechtlich betroffenen Artengruppen Brutvögel, Fledermäuse und Reptilen notwendig.
- Geologie / Altlasten: Voreinschätzung zum Umgang mit festgestellten Bodenveränderungen.
- Lärm: Mögliche Auswirkungen werden im weiteren Verfahren dargelegt.
- Hochwasser / Starkregen: Mögliche Auswirkungen bzgl. Starkregen werden im weiteren Verfahren dargelegt. Die neue Mitte befindet sich nicht in einem Hochwassergefahrengebiet.
Hinweise
Nicht innerhalb der Veröffentlichungsfrist/Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Im Zusammenhang mit dem Datenschutz wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ein Bauleitplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen (Fachausschüsse und Gemeinderat) beraten und entschieden werden, sofern sich nicht aus der Art der Einwände oder der betroffenen Personen ausdrückliche oder offensichtliche Einschränkungen ergeben. Die Stellungnahmen werden grundsätzlich anonym behandelt.
Die der Planung zugrundeliegenden Vorschriften (Gesetze, Verordnungen, Erlasse, Normungen) können bei der vorgenannten Stelle eingesehen werden.
Schönaich, den 22.05.2026
gez. Anna Walther
Anlagen zum Bebauungsplanentwurf "Neue Mitte" (PDF-Dokumente)


