Haushaltssatzung, -plan & Jahresabschluss: Gemeinde Schönaich

Direktzum Inhalt springen,zur Suchseite,zum Inhaltsverzeichnis,zur Barrierefreiheitserklärung,eine Barriere melden,

Diese Website verwendet Cookies und/oder externe Dienste

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, würden wir gerne Cookies verwenden und/oder externe Daten laden. Durch Bestätigen des Buttons „Akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung aller Dienste zu. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Funktionell
 

Diese Technologien ermöglichen es uns, die Nutzung der Website zu analysieren, um die Leistung zu messen und zu verbessern.

 
YouTube

Dies ist ein Dienst zum Anzeigen von Videoinhalten.

Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

Datenverarbeitungszwecke
 

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

 
  • Videos anzeigen
Einwilligungshinweis
 

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

 
Genutzte Technologien
  • Cookies (falls "Privacy-Enhanced Mode" nicht aktiviert ist)
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse
  • Referrer-URL
  • Geräte-Informationen
  • Gesehene Videos
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
   
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma
 

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

 

https://support.google.com/policies/contact/general_privacy_form

Weitergabe an Drittländer
 

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

 

Weltweit

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um auf allen Domains des verarbeitenden Unternehmens zu widersprechen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_youtube
  • Setzt zusätzliche Cookies für eine andere Domain (youtube.com)
BITE GmbH
Die BITE GmbH ist ein Full-Service-Anbieter innovativer Recruiting Software. Sowohl die Software-Entwicklung als auch die Datenhaltung finden exklusiv in Deutschland statt. Als einer der wenigen Anbieter für Bewerbermanagement Software sind wir ISO 27001 zertifiziert und erfüllen damit die höchsten Sicherheitsstandards. Unsere Produkte und Dienstleistungen entwickeln wir kontinuierlich weiter, um Ihren aktuellen und zukünftigen Ansprüchen und Bedürfnissen in vollem Umfang gerecht zu werden.
Verarbeitungsunternehmen
BITE GmbH
Datenverarbeitungszwecke
 

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

 

Bei Ihrer Kontaktaufnahme mit uns über das Kontaktformular werden die von Ihnen mitgeteilten Daten von uns gespeichert, um Ihre Fragen zu beantworten, bzw. Ihr Anliegen zu bearbeiten. Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der Daten ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO auf der Basis des berechtigten Interesses, Ihnen eine Möglichkeit zur unkomplizierten und elektronischen Kontaktaufnahme und Kommunikation zu geben. Die in diesem Zusammenhang anfallenden Daten löschen wir, nachdem die Speicherung nicht mehr erforderlich ist, oder schränken die Verarbeitung ein, falls gesetzliche Aufbewahrungspflichten bestehen.

Neben der rein informatorischen Nutzung unserer Website bieten wir verschiedene Leistungen an, die Sie bei Interesse nutzen können. Dazu müssen Sie in der Regel weitere personenbezogene Daten angeben, die wir zur Erbringung der jeweiligen Leistung nutzen und für die die zuvor genannten Grundsätze zur Datenverarbeitung gelten.

Einwilligungshinweis
 

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

 
Genutzte Technologien

Bei der rein informativen Nutzung der Website, also wenn Sie sich nicht registrieren oder uns anderweitig Informationen übermitteln, erheben wir nur die personenbezogenen Daten, die Ihr Browser an unseren Server übermittelt. Wenn Sie unsere Website betrachten möchten, erheben wir die folgenden Daten, die für uns technisch erforderlich sind, um Ihnen unsere Website anzuzeigen und die Stabilität und Sicherheit zu gewährleisten:

Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse
  • Datum und Uhrzeit der Anfrage
  • Inhalt der Anforderung (konkrete Seite)
  • Zugriffsstatus/HTTP-Statuscode
  • jeweils übertragene Datenmenge
  • vom Browser übermittelter Referer
  • vom Browser übermittelter User-Agent
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 

Rechtsgrundlage für die Datenerhebung ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO. Zweck und berechtigtes Interesse sind die Sicherstellung der Stabilität, Funktionalität und Sicherheit unserer Website.

Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma
 

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

 

Unseren Datenschutzbeauftragten erreichen Sie unter datenschutz@b-ite.de oder unserer Postadresse mit dem Zusatz „der Datenschutzbeauftragte“.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Essentiell
 

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Website zu ermöglichen.

Die Cookies mit dem Präfix hwdatenschutz_cookie_ werden verwendet, um Ihre Auswahl aller auswählbaren Cookies zu speichern. Die essentiellen Cookies werden automatisch auf 1 gesetzt, da sie notwendig sind, um sicherzustellen, dass die entsprechende Funktion bei Bedarf geladen wird.

Das Cookie namens hwdatenschutz_cookie_approved speichert den aktuellen Zustimmungsstatus des Cookie-Banners. Sollte es ein Update der Website geben, das Aspekte der Cookies verändert, würde dies zu einer Versionsdiskrepanz im Cookie-Banner führen. Folglich werden Sie aufgefordert, Ihre Zustimmung zu überprüfen und erneut zu erteilen.

Alle hwdatenschutz_cookie_ haben eine Bestandsdauer von einem Monat und laufen nach diesem Zeitraum ab.

Bei jedem Dienst ist das entsprechende Cookie hwdatenschutz_cookie_ aufgeführt, um zu erkennen, welches Cookie welchen Dienst ermöglicht.

 
Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Schönaich
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. e DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald die Sitzung beendet ist.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_powermail
  • fe_typo_user
Medienbanner Wiedergabe oder Pausezustand

Dies ist ein technisches Cookie und dient dazu, Ihre Präferenz bezüglich der automatischen Wiedergabe von wechselnden Bildern oder Videos zu respektieren.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Schönaich
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. e DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald die Sitzung beendet ist.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_imagebanner
  • hwbanner_cookie_banner_playstate
Außenansicht Rathaus

Haushaltssatzung, -plan und Jahresabschluss

Der Haushaltsplan, die Haushaltssatzung sowie die Aufstellung von Jahresabschlüssen sind zentrale Instrumente für die finanzielle Steuerung einer Gemeinde. Sie legen fest, wie die verfügbaren Mittel im Haushaltsjahr eingesetzt werden und welche rechtlichen Rahmenbedingungen dabei zu beachten sind. Gesetzliche Grundlage bildet für alle Bereiche die Gemeindeordnung für Baden-Württemberg.

Wenn Sie mehr zum jeweiligen Thema erfahren möchten klappen Sie bitte die entsprechenden Textfelder mit einem Klick auf.

Die Haushaltssatzung (§ 79 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg)

Die Haushaltssatzung ist ein formelles, gesetzlich vorgeschriebenes Dokument, das den Haushaltsplan einer Gemeinde rechtlich bindend macht. Sie wird von der Gemeindevertretung (z. B. Stadtrat) beschlossen und legt fest, welche finanziellen Mittel im Haushaltsjahr zur Verfügung stehen und wie diese verwendet werden dürfen.

 

Wichtige Inhalte der Haushaltssatzung:

  • Festsetzung des Haushaltsplans: Die Haushaltssatzung genehmigt den Haushaltsplan und gibt somit den Rahmen für alle geplanten Einnahmen und Ausgaben vor.
  • Höhe der Kreditaufnahme: Falls die Gemeinde Kredite aufnehmen muss, wird in der Haushaltssatzung die maximale Höhe dieser Kreditaufnahmen festgelegt.
  • Steuerhebesätze: Die Satzung enthält auch die Festlegung der Hebesätze für kommunale Steuern wie Grundsteuer und Gewerbesteuer.
  • Verpflichtungsermächtigungen: Sie definiert, welche zukünftigen Ausgaben die Gemeinde eingehen darf, insbesondere bei langfristigen Projekten.
 

Alle wichtigen Funktionen auf einen Blick:

FunktionBedeutung
VerbindlichkeitsfunktionDie Haushaltssatzung hat rechtlich verbindlichen Charakter und schreibt die geplanten Einnahmen und Ausgaben für das Jahr vor.
RechtsgrundlagenfunktionSie ist die rechtliche Grundlage für die Haushaltsführung und legitimiert die Verwaltung zur Mittelverwendung im Haushalt.
GenehmigungsfunktionDer Gemeinderat genehmigt mit der Haushaltssatzung den Haushaltsplan und schafft die Voraussetzung für dessen Umsetzung.
SteuerungsfunktionDie Haushaltssatzung setzt den finanziellen Rahmen für die Verwaltung und ermöglicht eine gezielte Steuerung der Finanzen.
RechenschaftsfunktionMit der Haushaltssatzung legt der Gemeinderat fest, wofür öffentliche Gelder verwendet werden sollen und schafft Rechenschaft.
TransparenzfunktionDie Haushaltssatzung schafft Transparenz über die finanzielle Planung und gibt Bürgern Einsicht in die geplanten Mittelverwendungen.
Aufsichts- und KontrollfunktionDie Haushaltssatzung wird durch die Rechtsaufsicht geprüft und genehmigt, was die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben sicherstellt.

Die Haushaltssatzung tritt nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft und bildet zusammen mit dem Haushaltsplan das Fundament für das finanzielle Handeln der Gemeinde im laufenden Haushaltsjahr.

Der Haushaltsplan (§ 80 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg)

Der Haushaltsplan ist ein zentrales Dokument, das alle geplanten Einnahmen und Ausgaben der Gemeinde für ein bestimmtes Haushaltsjahr festlegt. Er dient als Finanzierungs- und Steuerungsinstrument und bildet die Grundlage für alle finanziellen Entscheidungen, die in diesem Zeitraum getroffen werden.

 

Wichtige Funktionen des Haushaltsplans:

  1. Planungsinstrument: Der Haushaltsplan hilft der Gemeinde dabei, ihre finanziellen Ressourcen effizient einzusetzen. Er gibt vor, welche Projekte und Ausgabenprioritäten im kommenden Jahr verfolgt werden sollen.

  2. Rechtliche Grundlage: Der Haushaltsplan muss von der zuständigen Gemeindevertretung (z. B. Stadtrat) beschlossen werden und hat eine rechtliche Bindung. Ohne eine gültige Verabschiedung des Haushaltsplans darf die Gemeinde keine Ausgaben tätigen.

  3. Transparenz und Kontrolle: Der Haushaltsplan schafft Transparenz über die finanziellen Mittel und deren Verwendung. Dadurch können die Bürgerinnen und Bürger nachvollziehen, wie ihre Steuergelder eingesetzt werden. Außerdem ermöglicht er eine effektive Kontrolle durch die Gemeindevertretung und andere Aufsichtsbehörden.

  4. Ausgleich zwischen Einnahmen und Ausgaben: Der Haushaltsplan soll sicherstellen, dass die Gemeinde ihre Ausgaben durch ihre Einnahmen decken kann. Zu den Einnahmen zählen insbesondere Steuern, Gebühren, Zuweisungen vom Land oder Bund und sonstige Erträge. Die Ausgaben umfassen beispielsweise Personalkosten, Investitionen in Infrastruktur und soziale Leistungen.



Aufbau des Haushaltsplans:

Ein Haushaltsplan besteht in der Regel aus mehreren Teilen:

  • Ergebnishaushalt: Er umfasst die laufenden Einnahmen und Ausgaben, die sich direkt auf das Jahresergebnis der Gemeinde auswirken, wie zum Beispiel Steuereinnahmen und laufende Betriebskosten.
  • Finanzhaushalt: Hier werden alle Investitionen sowie deren Finanzierung abgebildet. Dies betrifft beispielsweise den Bau von Schulen, Straßen oder anderen kommunalen Einrichtungen.
  • Nachrichtenteil: Dieser Abschnitt enthält zusätzliche Informationen und Erläuterungen zu einzelnen Positionen des Haushaltsplans, wie beispielsweise geplante Großprojekte oder strategische Ziele der Gemeinde.
 

Alle wichtigen Funktionen auf einen Blick:

FunktionBedeutung
PlanungsfunktionDer Haushaltsplan legt fest, welche Einnahmen und Ausgaben die Gemeinde im kommenden Jahr voraussichtlich haben wird.
SteuerungsfunktionDer Haushaltsplan dient der gezielten Steuerung der finanziellen Mittel und der Ressourcenverteilung in der Gemeinde.
KontrollfunkionMit dem Haushaltsplan wird der finanzielle Rahmen vorgegeben, der die Einhaltung der Ausgaben für alle Verwaltungseinheiten steuert.
InformationsfunktionEr informiert den Gemeinderat und die Öffentlichkeit über die finanzielle Lage und die geplanten Investitionen der Gemeinde.
RechenschaftsfunktionDer Haushaltsplan legt fest, welche Mittel wofür eingesetzt werden sollen, und ermöglicht eine Rechenschaftslegung gegenüber dem Gemeinderat und den Bürgern.
PriorisierungsfunktionDer Plan hilft, finanzielle Mittel auf die wichtigsten Projekte und Aufgaben zu konzentrieren und Prioritäten zu setzen.
RechtsgrundlagenfunktionDer Haushaltsplan ist Grundlage für finanzielle Entscheidungen und Investitionen und schafft rechtliche Verbindlichkeit für die Verwaltung.

Der Haushaltsplan ist somit ein unverzichtbares Werkzeug, um die finanziellen Mittel zielgerichtet und verantwortungsvoll zu verwalten. Er gewährleistet, dass die Gemeinde ihre Aufgaben im Interesse der Bürgerinnen und Bürger erfüllen kann, ohne dabei die finanzielle Stabilität zu gefährden.

Der Jahresabschluss (§ 95 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg)

Der Jahresabschluss ist die rückblickende, finanzielle Darstellung der tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben der Gemeinde am Ende des Haushaltsjahres. Er umfasst:

  • Rechnungslegung: Der Jahresabschluss dokumentiert die tatsächlichen Ergebnisse des Haushaltsjahres und zeigt, ob die geplanten Einnahmen und Ausgaben eingehalten wurden.
  • Vermögensübersicht: Der Jahresabschluss enthält eine Bilanz, die das Vermögen und die Schulden der Gemeinde abbildet, sowie eine Ergebnisrechnung und ggf. eine Finanzrechnung.
  • Kontrollinstrument: Er dient der Überprüfung der Wirtschaftlichkeit und der Haushaltsführung und bildet die Grundlage für die Entlastung des Gemeinderats.
 

Alle wichtigen Funktionen auf einen Blick:

FunktionBedeutung
DokumentationsfunktionErfassung und Offenlegung der tatsächlichen finanziellen Ergebnisse
KontrollfunktionÜberprüfung der Einhaltung des Haushaltsplans
RechenschaftsfunktionRechenschaftslegung gegenüber Gemeinderat und Bürgern
Analyse- und InformationsfunktionBereitstellung von Informationen zur Vermögens- und Ertragslage
Planungs- und EntscheidungsfunktionBasis für zukünftige Haushaltsplanungen und strategische Entscheidungen

Der Jahresabschluss wird am Ende des Haushaltsjahres erstellt und von der Gemeinde geprüft, bevor er dem Gemeinderat zur Feststellung und Genehmigung vorgelegt wird.