Haushaltssatzung, -plan und Jahresabschluss
Der Haushaltsplan, die Haushaltssatzung sowie die Aufstellung von Jahresabschlüssen sind zentrale Instrumente für die finanzielle Steuerung einer Gemeinde. Sie legen fest, wie die verfügbaren Mittel im Haushaltsjahr eingesetzt werden und welche rechtlichen Rahmenbedingungen dabei zu beachten sind. Gesetzliche Grundlage bildet für alle Bereiche die Gemeindeordnung für Baden-Württemberg.
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Die Haushaltssatzung (§ 79 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg)
Die Haushaltssatzung ist ein formelles, gesetzlich vorgeschriebenes Dokument, das den Haushaltsplan einer Gemeinde rechtlich bindend macht. Sie wird von der Gemeindevertretung (z. B. Stadtrat) beschlossen und legt fest, welche finanziellen Mittel im Haushaltsjahr zur Verfügung stehen und wie diese verwendet werden dürfen.
Wichtige Inhalte der Haushaltssatzung:
- Festsetzung des Haushaltsplans: Die Haushaltssatzung genehmigt den Haushaltsplan und gibt somit den Rahmen für alle geplanten Einnahmen und Ausgaben vor.
- Höhe der Kreditaufnahme: Falls die Gemeinde Kredite aufnehmen muss, wird in der Haushaltssatzung die maximale Höhe dieser Kreditaufnahmen festgelegt.
- Steuerhebesätze: Die Satzung enthält auch die Festlegung der Hebesätze für kommunale Steuern wie Grundsteuer und Gewerbesteuer.
- Verpflichtungsermächtigungen: Sie definiert, welche zukünftigen Ausgaben die Gemeinde eingehen darf, insbesondere bei langfristigen Projekten.
Alle wichtigen Funktionen auf einen Blick:
Funktion | Bedeutung |
---|---|
Verbindlichkeitsfunktion | Die Haushaltssatzung hat rechtlich verbindlichen Charakter und schreibt die geplanten Einnahmen und Ausgaben für das Jahr vor. |
Rechtsgrundlagenfunktion | Sie ist die rechtliche Grundlage für die Haushaltsführung und legitimiert die Verwaltung zur Mittelverwendung im Haushalt. |
Genehmigungsfunktion | Der Gemeinderat genehmigt mit der Haushaltssatzung den Haushaltsplan und schafft die Voraussetzung für dessen Umsetzung. |
Steuerungsfunktion | Die Haushaltssatzung setzt den finanziellen Rahmen für die Verwaltung und ermöglicht eine gezielte Steuerung der Finanzen. |
Rechenschaftsfunktion | Mit der Haushaltssatzung legt der Gemeinderat fest, wofür öffentliche Gelder verwendet werden sollen und schafft Rechenschaft. |
Transparenzfunktion | Die Haushaltssatzung schafft Transparenz über die finanzielle Planung und gibt Bürgern Einsicht in die geplanten Mittelverwendungen. |
Aufsichts- und Kontrollfunktion | Die Haushaltssatzung wird durch die Rechtsaufsicht geprüft und genehmigt, was die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben sicherstellt. |
Die Haushaltssatzung tritt nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft und bildet zusammen mit dem Haushaltsplan das Fundament für das finanzielle Handeln der Gemeinde im laufenden Haushaltsjahr.
Der Haushaltsplan (§ 80 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg)
Der Haushaltsplan ist ein zentrales Dokument, das alle geplanten Einnahmen und Ausgaben der Gemeinde für ein bestimmtes Haushaltsjahr festlegt. Er dient als Finanzierungs- und Steuerungsinstrument und bildet die Grundlage für alle finanziellen Entscheidungen, die in diesem Zeitraum getroffen werden.
Wichtige Funktionen des Haushaltsplans:
Planungsinstrument: Der Haushaltsplan hilft der Gemeinde dabei, ihre finanziellen Ressourcen effizient einzusetzen. Er gibt vor, welche Projekte und Ausgabenprioritäten im kommenden Jahr verfolgt werden sollen.
Rechtliche Grundlage: Der Haushaltsplan muss von der zuständigen Gemeindevertretung (z. B. Stadtrat) beschlossen werden und hat eine rechtliche Bindung. Ohne eine gültige Verabschiedung des Haushaltsplans darf die Gemeinde keine Ausgaben tätigen.
Transparenz und Kontrolle: Der Haushaltsplan schafft Transparenz über die finanziellen Mittel und deren Verwendung. Dadurch können die Bürgerinnen und Bürger nachvollziehen, wie ihre Steuergelder eingesetzt werden. Außerdem ermöglicht er eine effektive Kontrolle durch die Gemeindevertretung und andere Aufsichtsbehörden.
Ausgleich zwischen Einnahmen und Ausgaben: Der Haushaltsplan soll sicherstellen, dass die Gemeinde ihre Ausgaben durch ihre Einnahmen decken kann. Zu den Einnahmen zählen insbesondere Steuern, Gebühren, Zuweisungen vom Land oder Bund und sonstige Erträge. Die Ausgaben umfassen beispielsweise Personalkosten, Investitionen in Infrastruktur und soziale Leistungen.
Aufbau des Haushaltsplans:
Ein Haushaltsplan besteht in der Regel aus mehreren Teilen:
- Ergebnishaushalt: Er umfasst die laufenden Einnahmen und Ausgaben, die sich direkt auf das Jahresergebnis der Gemeinde auswirken, wie zum Beispiel Steuereinnahmen und laufende Betriebskosten.
- Finanzhaushalt: Hier werden alle Investitionen sowie deren Finanzierung abgebildet. Dies betrifft beispielsweise den Bau von Schulen, Straßen oder anderen kommunalen Einrichtungen.
- Nachrichtenteil: Dieser Abschnitt enthält zusätzliche Informationen und Erläuterungen zu einzelnen Positionen des Haushaltsplans, wie beispielsweise geplante Großprojekte oder strategische Ziele der Gemeinde.
Alle wichtigen Funktionen auf einen Blick:
Funktion | Bedeutung |
---|---|
Planungsfunktion | Der Haushaltsplan legt fest, welche Einnahmen und Ausgaben die Gemeinde im kommenden Jahr voraussichtlich haben wird. |
Steuerungsfunktion | Der Haushaltsplan dient der gezielten Steuerung der finanziellen Mittel und der Ressourcenverteilung in der Gemeinde. |
Kontrollfunkion | Mit dem Haushaltsplan wird der finanzielle Rahmen vorgegeben, der die Einhaltung der Ausgaben für alle Verwaltungseinheiten steuert. |
Informationsfunktion | Er informiert den Gemeinderat und die Öffentlichkeit über die finanzielle Lage und die geplanten Investitionen der Gemeinde. |
Rechenschaftsfunktion | Der Haushaltsplan legt fest, welche Mittel wofür eingesetzt werden sollen, und ermöglicht eine Rechenschaftslegung gegenüber dem Gemeinderat und den Bürgern. |
Priorisierungsfunktion | Der Plan hilft, finanzielle Mittel auf die wichtigsten Projekte und Aufgaben zu konzentrieren und Prioritäten zu setzen. |
Rechtsgrundlagenfunktion | Der Haushaltsplan ist Grundlage für finanzielle Entscheidungen und Investitionen und schafft rechtliche Verbindlichkeit für die Verwaltung. |
Der Haushaltsplan ist somit ein unverzichtbares Werkzeug, um die finanziellen Mittel zielgerichtet und verantwortungsvoll zu verwalten. Er gewährleistet, dass die Gemeinde ihre Aufgaben im Interesse der Bürgerinnen und Bürger erfüllen kann, ohne dabei die finanzielle Stabilität zu gefährden.
Der Jahresabschluss (§ 95 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg)
Der Jahresabschluss ist die rückblickende, finanzielle Darstellung der tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben der Gemeinde am Ende des Haushaltsjahres. Er umfasst:
- Rechnungslegung: Der Jahresabschluss dokumentiert die tatsächlichen Ergebnisse des Haushaltsjahres und zeigt, ob die geplanten Einnahmen und Ausgaben eingehalten wurden.
- Vermögensübersicht: Der Jahresabschluss enthält eine Bilanz, die das Vermögen und die Schulden der Gemeinde abbildet, sowie eine Ergebnisrechnung und ggf. eine Finanzrechnung.
- Kontrollinstrument: Er dient der Überprüfung der Wirtschaftlichkeit und der Haushaltsführung und bildet die Grundlage für die Entlastung des Gemeinderats.
Alle wichtigen Funktionen auf einen Blick:
Funktion | Bedeutung |
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Dokumentationsfunktion | Erfassung und Offenlegung der tatsächlichen finanziellen Ergebnisse |
Kontrollfunktion | Überprüfung der Einhaltung des Haushaltsplans |
Rechenschaftsfunktion | Rechenschaftslegung gegenüber Gemeinderat und Bürgern |
Analyse- und Informationsfunktion | Bereitstellung von Informationen zur Vermögens- und Ertragslage |
Planungs- und Entscheidungsfunktion | Basis für zukünftige Haushaltsplanungen und strategische Entscheidungen |
Der Jahresabschluss wird am Ende des Haushaltsjahres erstellt und von der Gemeinde geprüft, bevor er dem Gemeinderat zur Feststellung und Genehmigung vorgelegt wird.
Aktuelle Dokumente zum Download
Folgende Dokumente stehen Ihnen hier zum Download bereit: