Aktuell findet die Wahl des JGR 2024 statt!
Seit dem 23. November 2024 um 8 Uhr kannst Du Deine Stimme online abgeben. Falls Du Dir einen Überblick über alle Kandidat*innen machen möchtest, findest Du ihre Wahlprofile hier.
Die Wahl endet am 13. Dezember 2024 um 14 Uhr. Das Wahlergebnis wird anschließend noch am selben Tag hier bekanntgegeben.
Wer den Wahlprozess rund um den JGR unterstützen möchte, kann die online-Wahl gerne zusätzlich bewerben.
Das dazugehörige Plakat kann hier heruntergeladen werden.
Schönaichs erster Jugendgemeinderat
Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 15.05.2024 einstimmig die Schaffung eines Jugendgemeinderats (JGR) in Schönaich beschlossen! Dies ist eine wunderbare Gelegenheit für unsere jungen Mitbürger*innen, aktiv am kommunalen Geschehen teilzunehmen und ihren Stimmen zu wichtigen Themen öffentlich Gehör zu verschaffen.
Was ist der JGR Schönaich?
Der JGR Schönaich ist ein beratendes Gremium. Er wird aus 11 gewählten Schönaicher*innen im Alter zwischen 13 und 21 Jahren gebildet und bietet Jugendlichen die Möglichkeit, sich direkt in die Kommunalpolitik einzubringen, eigene Projekte zu initiieren und die Belange ihrer Altersgruppe zu vertreten.
Er ist ein Sprachrohr für die junge Generation und eine Brücke zur Gemeindeverwaltung und zum Gemeinderat.
Warum sollten Jugendliche mitmachen?
- Mitbestimmung: Einfluss auf Entscheidungen und Projekte nehmen, die direkt das Leben junger Menschen in unserer Gemeinde betreffen.
- Zusammenarbeit: Sich gemeinsam für die Interessen der Jugend stark machen und eigene Ideen verwirklichen.
- Entdeckungen: Einblicke in politische Prozesse gewinnen und wertvolle Erfahrungen für die Zukunft sammeln.
FAQ
Kurze Antworten auf Fragen zum Jugendgemeinderat Schönaich:
(Detail-Infos findest Du in der Satzung des Jugendgemeinderats Schönaich)
Was ist der JGR?
Der JGR ist ein Gremium aus gewählten jungen Einwohner*innen aus Schönaich, das die Interessen der Jugendlichen in Schönaich vertritt. Der JGR kann dabei eigene Ideen und Anliegen in die Kommunalpolitik einbringen und aktiv an Entscheidungen mitwirken.
Welche Aufgaben hat der JGR?
Der JGR vertritt die Interessen der Jugendlichen, plant eigene Projekte und arbeitet dabei eng mit der Gemeindeverwaltung und dem Gemeinderat zusammen. Er setzt sich für Themen ein, die junge Bürger*innen direkt betreffen.
Gibt es eine finanzielle Entschädigung für die Arbeit im JGR?
Ja jedes Mitglied des JGR erhält eine kleine Entschädigung für seine ehrenamtliche Arbeit, insbesondere für die Teilnahme an Sitzungen. Nähere Infos zur Höhe der Entschädigung findest Du im Ortsrecht (AZ 021.131).
Wie oft tagt der JGR?
Der JGR trifft sich mindestens dreimal im Jahr öffentlich. Darüber hinaus können nach Bedarf auch vorbereitende Sitzungen stattfinden.
Wie werde ich Mitglied im JGR?
Wahlberechtigte können sich persönlich im Anmeldezeitraum vor einer Wahl aufstellen lassen. Du kannst Dich entweder mit dem Papierformular anmelden oder Du nutzt das Online-Formular hier.
Wer unterstützt den JGR in der Gemeindeverwaltung?
Der JGR wird in seiner Tätigkeit von der Bürgermeisterin und der Geschäftsstelle des JGR unterstützt. Er kann darüber hinaus nach Absprache sowohl fachlich als auch methodisch auf die Mithilfe von allen Bereichen der Gemeindeverwaltung zurückgreifen.
Wie kann der JGR im Gemeinderat mitwirken?
Der JGR ist direkt im Gemeinderat vertreten. Die Mitglieder aus dem JGR, die diese Funktion ausüben, werden Sprecher genannt und haben bei jugendspezifischen Themen ein Rede- und Antragsrecht. So fließen Eure Interessen direkt in die Gemeindepolitik ein.
Wie arbeitet der JGR mit den Jugendlichen in Schönaich zusammen?
Der JGR berichtet regelmäßig über seine Aktivitäten und lädt alle Jugendlichen ein, sich zu beteiligen und eigene Ideen einzubringen.
Hat der JGR einen Vorstand?
Ja, der JGR wählt aus seiner Mitte einen vierköpfigen Vorstand. Die Vorstandsmitglieder koordinieren die Arbeit des JGR und organisieren die Sitzungen. Jedes Vorstandsmitglied übernimmt dabei eine der vier Aufgaben: Vorsitz, Stellvertretung, Finanzverwaltung und Protokollführung.
Wie tritt der JGR mit der Bürgermeisterin in Kontakt?
Der JGR kann jederzeit schriftliche Anfragen an die Bürgermeisterin richten. Alle Anfragen werden innerhalb von vier Wochen beantwortet (oder es wird bis dahin ein Zwischenbericht erstellt, sollte die vollständige Beantwortung länger dauern).
Kurze Antworten auf Fragen zur Wahl des JGR Schönaich:
(Detail-Infos findest Du in der Wahlordnung des Jugendgemeinderats Schönaich)
Wer darf wählen und gewählt werden?
Es dürfen ausnahmslos alle Einwohner aus Schönaich wählen, die zwischen 13 und 21 Jahre alt sind. Alle Wahlberechtigten haben grundsätzlich die Möglichkeit sich aufstellen zu lassen.
Wann findet die Wahl statt?
Der Termin wird jeweils von der Gemeindeverwaltung festgelegt. Die Wahl 2024 beginnt am 23.11.2024 und endet am 13.12.2024.
Wie wird gewählt?
Alle Wahlberechtigten erhalten per Post ihre persönlichen Zugangsdaten für die Online-Wahl. Damit haben sie die Möglichkeit innerhalb des Wahlzeitraums digital zu wählen.
Wie werden die Sitze im JGR vergeben?
Die Wahl des JGR ist eine Mehrheitswahl. Die Verteilung der Sitze im JGR berücksichtigt dabei jedoch die verschiedenen weiterführenden Schularten, sodass nach Möglichkeit jede Schulart im JGR vertreten ist. Nichtschüler*innen können sich ebenfalls zur Wahl stellen und werden als Gruppe bei der Aufstellung wie eine weitere Schulart behandelt.
Wer organisiert die Wahl?
Die Wahl des Jugendgemeinderats wird vom Wahlausschuss und der Gemeindeverwaltung organisiert. Die Bürgermeisterin sorgt dafür, dass die Wahl ordnungsgemäß abläuft.
Wann beginnt und endet die Amtszeit des JGR?
Die Amtszeit der gewählten Jugendgemeinderäte beträgt zwei Jahre. Sie beginnt mit der ersten Sitzung nach der Wahl und endet entsprechend mit der ersten Sitzung nach der Wahl des nachfolgenden JGR.
Wie werde ich Kandidat*in?
Wenn Du wahlberechtigt bist, kannst Du Dich einfach selbst als Kandidat*in für den JGR aufstellen lassen. Dabei ist es egal, ob Du eine Schule besuchst, in der Ausbildung bist oder momentan einfach chillst. Du kannst Dich über das Online-Formular hier anmelden.
Was passiert, wenn ich gewählt werde?
Nachdem Du gewählt wurdest, wirst Du zur ersten Sitzung des JGR eingeladen. In dieser ersten Sitzung des neuen JGR wirst Du dann offiziell als Jugendgemeinderat vereidigt und trittst dein Amt an. Hierbei wirst du zur gewissenhaften Erfüllung deiner Aufgaben verpflichtet.
Was mache ich, wenn ich Fragen zur Wahl habe?
Wenn Du Fragen zur Wahl oder zur Kandidatur hast, kannst Du Dich jederzeit an die Geschäftsstelle Jugendgemeinderat wenden.