Hier erhalten Sie alle wichtigen Informationen rund um die Bundestagswahl 2025
Die Bundestagswahl findet am 23. Februar 2025 statt.
Weitere Informationen, erhalten Sie hier:
Briefwahl
Bitte beachten Sie, dass die Briefwahlunterlagen voraussichtlich erst Mitte Februar 2025 versendet werden können.
Wir empfehlen Ihnen deshalb, die Briefwahl nur dann in Anspruch zu nehmen, wenn es unbedingt erforderlich ist.
Ab dem 16. Januar 2025 können Sie Briefwahlunterlagen hier beantragen.
Sollten Sie sich für die Briefwahl entscheiden, beachten Sie bitte: Es können nur Wahlbriefe, die spätestens am Sonntag, den 23. Februar 2025, um 18:00 Uhr, im Rathaus Schönaich, Bühlstraße 10, eingegangen sind, berücksichtigt werden.
Weitere Möglichkeiten zur Beantragung der Briefwahl
Persönliche Beantragung:
Ab Mitte Februar können Sie Ihre Briefwahlunterlagen gegen Vorlage der Wahlbenachrichtigungskarte oder Ihres Ausweisdokuments persönlich im Bürgerbüro abholen. Hier stehen auch Wahlkabinen zum Ausfüllen der Briefwahlunterlagen bereit.
Öffnungszeiten des Bürgerbüros:
Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag:
08:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Montag:
14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Donnerstag:
14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Bitte beachten Sie:
Briefwahlunterlagen für andere Wahlberechtigte können nur ausgehändigt werden, wenn eine Vollmacht vorliegt. Auf der Wahlbenachrichtigungskarte gibt es die Möglichkeit, eine Vollmacht zu erteilen.
Beantragung per Post:
Die Beantragung der Briefwahlunterlagen kann alternativ durch Rücksendung der unterschriebenen Wahlbenachrichtigungskarte per Post erfolgen. Bitte beachten Sie hierzu die o. g. Hinweise zur Briefwahl.
Beantragung per E-Mail:
Ihre E-Mail senden Sie bitte an die E-Mail-Adresse buergerbuero@schoenaich.de. Sie muss folgende Angaben enthalten:
- Vorname, Name und Anschrift der Antragstellerin bzw. des Antragstellers.
- Wahlbezirk und Wählernummer: Beides entnehmen Sie bitte der Wahlbenachrichtigungskarte.
- Geburtstag der Antragstellerin bzw. des Antragstellers.
Bitte beachten Sie, dass diese Daten durch das Senden der E-Mail unverschlüsselt übermittelt werden.
Vollmachten in elektronischer Form sind derzeit noch nicht rechtsgültig, deshalb kann die Zustellung der Briefwahlunterlagen per E-Mail nur für die eigene Person beantragt werden.
Ausnahme: Ehepaare und Kinder unter 18 Jahren, die eine gemeinsame E-Mail-Adresse besitzen, können die Zusendung der Briefwahlunterlagen in einer Nachricht beantragen. Diese Nachricht muss jedoch die o. g. Angaben zu jeder Person enthalten.
Gesetzlich zulässig ist außerdem die Antragstellung per Fax oder Fernschreiben. Die Faxnummer lautet: Faxnummer: 07031/639-47.
Telefonisch können Anträge nicht gestellt werden.
Die Gemeindeverwaltung erteilt Ihnen gerne nähere Auskünfte. Bitte richten Sie Ihre Fragen an Frau Bensu Bulut, Telefonnummer: 07031/639-24, oder an Frau Özge Üstündag, Telefonnummer: 07031/639-25 oder per Mail an buergerbuero(@)schoenaich.de
Antragsformular für Deutsche im Ausland
Wahlberechtigte können an der Wahl zum 21. Deutschen Bundestag grundsätzlich nur teilnehmen, wenn sie im Inland in ein Wählerverzeichnis eingetragen sind.
Deutsche, die außerhalb Deutschlands leben und nicht im Inland für eine Wohnung gemeldet sind, müssen die Eintragung in ein Wählerverzeichnis beantragen.
Weitere Hinweise, sowie den Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis finden Sie hier:
Bundestagswahl 2025: Antragsformular für Deutsche im Ausland - Die Bundeswahlleiterin