Landtagswahl am 8. März 2026
Am 08. März 2026 wählt Baden-Württemberg einen neuen Landtag. Es wird der 18. Landtag in der Geschichte Baden-Württembergs sein, der sich anschließend konstituiert.
Es ist die erste Landtagswahl in Baden-Württemberg bei welcher das neue baden-württembergische Wahlrecht zur Anwendung kommt.
- Das Wählen ist erstmals schon ab 16 möglich.
- Künftig haben alle Wahlberechtigten zwei Stimmen.
Was Sie über die Landtagswahl 2026 wissen müssen:
Bitte klicken Sie hier (externer YouTube-Link).
Wahltag
Als Wahltag wurde der Sonntag, 8. März 2026, festgelegt.
Am Wahlsonntag sind die Wahllokale von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr geöffnet
Wahlrecht
Wahlberechtigt sind bei der Landtagswahl alle deutschen Staatsangehörigen, die am Wahltag das 16. Lebensjahr (neu) vollendet haben, seit mindestens drei Monaten in Baden-Württemberg ihren Hauptwohnsitz innehaben, oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Um wählen zu können, müssen die wahlberechtigten Personen in das Wählerverzeichnis ihrer Gemeinde eingetragen sein.
Bei der kommenden Landtagswahl gilt erstmals ein geändertes Wahlrecht. Künftig haben alle Wahlberechtigten zwei Stimmen:
- Mit der Erststimme wird eine Kandidatin oder ein Kandidat aus dem Wahlkreis direkt gewählt.
- Mit der Zweitstimme wird für die Landesliste einer Partei gestimmt.
Wer ist nicht wahlberechtigt?
Vom Wahlrecht ausgeschlossen sind Personen, die es durch eine gerichtliche Entscheidung verloren haben.
Nicht wahlberechtigt sind außerdem:
- Menschen, die in einem anderen Bundesland ihre einzige oder Hauptwohnung haben,
- Deutsche, die im Ausland wohnen (im Unterschied zur Bundestagswahl),
- sowie Ausländerinnen und Ausländer, die in Baden-Württemberg leben, aber nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen.
Nur wer die deutsche Staatsangehörigkeit hat und die weiteren Voraussetzungen erfüllt, darf an der Landtagswahl teilnehmen.
Im Unterschied zu den Europa- und Kommunalwahlen dürfen bei der Landtagswahl auch die hier lebenden Bürgerinnen und Bürger anderer EU-Staaten nicht wählen.
Benachrichtigung der Wahlberechtigten
Alle Wahlberechtigten, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, werden schriftlich benachrichtigt. Die Wahlbenachrichtigungen werden bis spätestens 15. Februar 2026 (21. Tag vor der Wahl) zugestellt.
Die Wahlbenachrichtigung enthält:
- den Familiennamen, den Vornamen und die Wohnung der wahlberechtigten Person
- den Wahlraum und ob dieser barrierefrei ist
- den Wahltag und die Wahlzeit
- die Nummer, unter welcher die wahlberechtigte Person in das Wählerverzeichnis eingetragen ist
- die Aufforderung, die Wahlbenachrichtigung bei der Wahl mitzubringen und einen gültigen Identitätsausweis bereitzuhalten
Die Briefwahl
Wenn Sie am Wahltag nicht ins Wahllokal gehen können, können Sie ganz bequem per Briefwahl abstimmen. Mit Ihren Briefwahlunterlagen können Sie von zu Hause – oder von überall – wählen
So beantragen Sie die Briefwahlunterlagen
Wenn Sie per Briefwahl wählen möchten, müssen Sie die Briefwahlunterlagen beantragen. Das geht ganz einfach mit dem Vordruck auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung. Sie können die Unterlagen aber auch schon vor Erhalt der Wahlbenachrichtigung beantragen, indem Sie – wie im folgenden Absatz beschrieben – einen Wahlschein beantragen.
Das ist in Ihren Briefwahlunterlagen enthalten
- Ihr Wahlschein
- der amtliche Stimmzettel für Ihren Wahlkreis
- ein Stimmzettelumschlag
- ein Wahlbriefumschlag mit der Anschrift der Gemeinde Schönaich
Wenn Sie die Unterlagen persönlich im Rathaus abholen, können Sie dort auch gleich wählen und alles direkt abgeben.
So funktioniert die Briefwahl
- Lesen Sie sich die Hinweise in den Unterlagen gut durch.
- Füllen Sie den Stimmzettel aus.
- Stecken Sie ihn in den Stimmzettelumschlag und verschließen Sie den Umschlag.
- Unterschreiben Sie den Wahlschein.
- Stecken Sie alles in den Wahlbriefumschlag und schicken Sie ihn zurück.
Der Wahlbrief muss spätestens am Wahlsonntag um 18:00 Uhr bei der Gemeinde Schönaich sein. Schicken Sie ihn am besten ein paar Tage vorher ab – oder werfen Sie ihn direkt in den Rathausbriefkasten.
Informationen für die Beantragung von Briefwahlunterlagen
Informationen für die Beantragung von Briefwahlunterlagen:
Beantragung online (Internet/QR-Code)
- Über den QR-Code auf Ihrer Wahlbenachrichtigung
oder - direkt über folgenden Link:
Bitte klicken Sie hier.
Die Briefwahlunterlagen können an Ihre Wohnanschrift oder an eine abweichende Versandadresse gesendet werden.
Ohne Wahlbenachrichtigung:
- Ein formloser Antrag ist per E-Mail an buergerbuero(@)schoenaich.de möglich.
Bitte geben Sie dabei Name, Vorname, Geburtsdatum und Wohnanschrift an.
Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden Ihnen anschließend per Post zugestellt.
Beantragung persönlich:
Ab Mitte Januar können Sie Ihre Briefwahlunterlagen gegen Vorlage der Wahlbenachrichtigungskarte oder Ihres Ausweisdokuments persönlich im Bürgerbüro abholen. Hier stehen auch Wahlkabinen zum Ausfüllen der Briefwahlunterlagen bereit.
| Montag | 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr |
| Dienstag | 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr |
| Mittwoch | geschlossen |
| Donnerstag | 08:30 Uhr und 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr |
| Freitag | 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr |
Bitte beachten Sie:
Briefwahlunterlagen für andere Wahlberechtigte können nur ausgehändigt werden, wenn eine Vollmacht vorliegt. Auf der Wahlbenachrichtigungskarte gibt es die Möglichkeit, eine Vollmacht zu erteilen.
Beantragung per Post:
Die Beantragung der Briefwahlunterlagen kann alternativ durch Rücksendung der unterschriebenen Wahlbenachrichtigungskarte per Post erfolgen. Bitte beachten Sie hierzu die o. g. Hinweise zur Briefwahl.
Beantragung per E-Mail:
Ihre E-Mail senden Sie bitte an die E-Mail-Adresse buergerbuero(@)schoenaich.de. Sie muss folgende Angaben enthalten:
- Vorname, Name und Anschrift der Antragstellerin bzw. des Antragstellers.
- Wahlbezirk und Wählernummer: Beides entnehmen Sie bitte der Wahlbenachrichtigungskarte.
- Geburtstag der Antragstellerin bzw. des Antragstellers.
Bitte beachten Sie, dass diese Daten durch das Senden der E-Mail unverschlüsselt übermittelt werden.
Vollmachten in elektronischer Form sind derzeit noch nicht rechtsgültig, deshalb kann die Zustellung der Briefwahlunterlagen per E-Mail nur für die eigene Person beantragt werden.
Ausnahme: Ehepaare und Kinder unter 18 Jahren, die eine gemeinsame E-Mail-Adresse besitzen, können die Zusendung der Briefwahlunterlagen in einer Nachricht beantragen. Diese Nachricht muss jedoch die o. g. Angaben zu jeder Person enthalten.
Gesetzlich zulässig ist außerdem die Antragstellung per Fax oder Fernschreiben. Die Fax-Nummer lautet: Faxnummer: 07031 639 47.
Telefonisch können Anträge nicht gestellt werden.
Frau Bulut oder Frau Üstündag stehen Ihnen gerner für nähere Auskünfte zur Verfügung.
Amtliche Bekanntmachungen
Stimmzettel
Die Stimmzettel für die Landtagswahl bekommen alle Wahlberechtigten, die keine Briefwahl beantragt haben, am Wahltag vor Ort in ihrem jeweiligen Wahllokal. Auf Wahlumschläge bei der Urnenwahl wird verzichtet. Der Stimmzettel muss in der Wahlkabine gekennzeichnet und zusammengefaltet und so in die Wahlurne eingeworfen werden.

