Öffentliche Beteiligungen / Unterlagen: Gemeinde Schönaich

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Ortsmitte Luftbild

Lärmaktionsplan für den Flughafen Stuttgart – Überprüfung des Lärmaktionsplans für den Flughafen Stuttgart vom Juni 2014 auf Grundlage der Lärmkartierung 2022

Öffentliche Bekanntmachung des Regierungspräsidiums Stuttgart

Lärmaktionsplan für den Flughafen Stuttgart - Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 47d Abs. 3 Bundes-Immissionsschutzgesetz.

Das Regierungspräsidium Stuttgart hat turnusgemäß den Lärmaktionsplan für den Flughafen Stuttgart aus dem Jahr 2014 gemäß § 47d Abs. 5 Bundes-Immissionsschutzgesetz überprüft. Das vorliegende Überprüfungsdokument enthält eine Darstellung der Umsetzung der bisherigen Maßnahmen zur Lärmreduzierung und deren Weiterentwicklung in den nächsten Jahren.

Die detaillierten Ausführungen können dem Überprüfungsdokument entnommen werden. Dieses kann im Zeitraum vom 15.07.2024 bis einschließlich 31.07.2024 eingesehen werden.

Auf den Homepages der nachfolgend aufgeführten Kommunen kann das Dokument über den dort genannten Link abgerufen werden:

Gemeinde Altbach: www.altbach.de

Gemeinde Deizisau: www.deizisau.de

Gemeinde Denkendorf: www.denkendorf.de

Stadt Esslingen a. N.: www.esslingen.de

Stadt Filderstadt: www.filderstadt.de

Stadt Leinfelden-Echterdingen: www.leinfelden-echterdingen.de

Gemeinde Neuhausen auf den Fildern: www.neuhausen-fildern.de

Stadt Ostfildern: www.ostfildern.de

Gemeinde Schönaich: www.schoenaich.de

Gemeinde Steinenbronn: www.steinenbronn.de

Landeshauptstadt Stuttgart: www.stuttgart.de

Landratsamt Böblingen: www.lrabb.de

Landratsamt Esslingen: www.landkreis-esslingen.de

Einzusehen ist das Überprüfungsdokument ebenfalls während der Öffnungszeiten beim Regierungspräsidium Stuttgart, Ruppmannstraße 21, 70565 Stuttgart-Vaihingen,Referat 54.1 (Einlass über die Pforte am Haupteingang, Gebäudeteil A) sowie auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Stuttgart unter https://rp.baden-wuerttemberg.de/rps/abt5/ref541/seiten/laermaktionsplan-fhs/.

Auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Stuttgart ist das Überprüfungs-dokument dauerhaft einsehbar.

Stuttgart, 12.07.2024

Regierungspräsidium Stuttgart

Lärmaktionsplan Schönaich

Die Gemeinde Schönaich hat vergangenes Jahr die Aufstellung des Lärmaktionsplans Stufe 4 beschlossen. Der Gemeinderat hat dem erarbeiteten Entwurf des Lärmaktionsplans am 27. Juni 2023 zugestimmt und die Verwaltung beauftragt, die nach § 47 d Abs. 3 BImSchG erforderliche förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange durchzuführen. Die Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgte öffentlich im Zeitraum vom 14. August 2023 bis einschließlich 29. September 2023.

Der Gemeinderat der Gemeinde Schönaich hat am 30.01.2024 über die eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit beraten. Der Lärmaktionsplan wurde mit den folgenden Lärmminderungsmaßnahmen beschlossen:

  • Geschwindigkeitsbeschränkung 30 ganztags (anstatt bislang 50 km/h):
    • K 1051 Steinenbronner Straße/Große Gasse zwischen Einmündung Wettgasse und Steinenbronner Straße 35
    • K 1074 Holzgerlinger Straße zwischen Einmündung Max-Eyth-Straße und Einmündung Böblinger Straße/Wettgasse
    • Kleine Gasse zwischen Einmündung Wettgasse/Waldenbucher Straße und Einmündung Große Gasse
    • L 1185 Süd zwischen KVP Böblinger Straße und Einmündung Hohenstaufenstraße
    • L 1185 Nord zwischen KVP Böblinger Straße und Einmündung Falkenstraße
  • Geschwindigkeitsbeschränkung 50 ganztags (anstatt bislang 70 km/h), entlang der L 1185 Nord zwischen Einmündung Falkenstraße und Einmündung Kelterweg
  • Anregung einer ganztägigen Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 km/h aus verkehrlichen Gründen als Sofortmaßnahme zur Vermeidung von Verlagerungseffekten für folgende Strecke: Schwabenstraße / Große Gasse zwischen Holzgerlinger Straße und Wettgasse
  • Einbau eines lärmoptimierten Fahrbahnbelags als vordringlicher Bedarf in allen Bereichen, in denen die Auslösewerte der Lärmaktionsplanung (65/55 dB(A) tags/nachts) erreicht/überschritten werden
  • Anregung zur Umsetzung von flankierenden Maßnahmen zur Anzeige und Kontrolle der zulässigen Höchstgeschwindigkeit
  • Förderung des Umweltverbundes (ÖPNV, Rad- und Fußgängerverkehr)

Die Unterlagen finden Sie nachfolgend und können bei Bedarf im Rathaus der Gemeinde im Ordnungsamt, Zimmer 001, Herr Kötterheinrich, eingesehen werden.

Anlagen: