Aktuelle Bebauungspläne: Gemeinde Schönaich

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Blick auf den Westrand

Wissenswertes über das Bebauungsplanverfahren

Bebauungsplanverfahren sind ein wichtiger Bestandteil der Stadtplanung und dienen dazu, die bauliche Entwicklung einer Gemeinde zu regeln und Interessen auszugleichen. In einem Bebauungsplan werden die konkreten Vorgaben für die Nutzung und Bebauung von Grundstücken festgelegt. Dabei werden verschiedene Aspekte wie die Art der baulichen Nutzung, die Bauweise, die Grundflächenzahl und die Geschossflächenzahl berücksichtigt. Auch Umweltaspekte, Verkehrsplanung, soziale Belange und vieles mehr fließen in den Plan mit ein.

 

Ablauf eines Bebauungsplanverfahrens:

  1. Das Bebauungsplanverfahren beginnt in der Regel mit dem Aufstellungsbeschluss durch die Gemeindeverwaltung
  2. Nachdem der Bebauungsplanentwurf erstellt wurde, erfolgt eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit. Hier haben Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, sich zu informieren und ihre Anregungen und Bedenken frühzeitig einzubringen. Auch Träger öffentlicher Belange wie beispielsweise Umweltverbände oder Verkehrsbetriebe werden beteiligt.
  3. Im weiteren Verlauf des Verfahrens wird der Bebauungsplanentwurf überarbeitet und gegebenenfalls angepasst. Anschließend folgt die öffentliche Auslegung des Planentwurfes, um erneute Stellungnahmen nach der Überarbeitung des Plans zu ermöglichen. Nach Abschluss des Verfahrens folgt der Beschluss des Bebauungsplans durch den Gemeinderat.
  4. Den letzten Schritt im Verfahren bildet das Inkrafttreten des Bebauungsplans.
 


Das Bebauungsplanverfahren ist ein transparenter Prozess, der sicherstellt, dass alle Interessen gleichermaßen berücksichtigt werden. Durch die Festlegung von klaren Vorgaben wird eine geordnete städtebauliche Entwicklung ermöglicht und ein harmonisches Miteinander der verschiedenen Nutzungen und Funktionen in einer Gemeinde gewährleistet.

Ein Bebauungsplanverfahren kann unter bestimmten Voraussetzungen vereinfacht werden. Dies ist beispielsweise möglich, wenn das Vorhaben im Einklang mit den Zielen der Raumordnung steht und keine erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt oder andere öffentliche Belange zu erwarten sind. In solchen Fällen kann auf eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und auf die Erstellung eines Umweltberichts verzichtet werden und das Verfahren wird beschleunigt.

Neben dem regulären Bebauungsplanverfahren gibt es auch vorhabenbezogene Bebauungspläne. Diese werden speziell für ein bestimmtes Bauvorhaben aufgestellt und dienen dazu, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für dieses Vorhaben zu schaffen. Auch hier findet eine Beteiligung der Öffentlichkeit statt, um die Interessen der Bürgerinnen und Bürger zu berücksichtigen.

Aktuelle Bebauungspläne der Gemeinde Schönaich

In den untenstehenden Reitern finden Sie die Bebauungspläne, die aktuell aufgestellt werden. Diese Pläne geben Ihnen einen Überblick über die geplanten Entwicklungen in unserer Gemeinde. Wenn Sie bereits vorhandene Bebauungspläne einsehen möchten, können Sie sich gerne an Ihren Ansprechpartner bei der Gemeindeverwaltung wenden. Alternativ haben Sie auch die Möglichkeit, den Bebauungsplan in unserem BürgerGIS selbst herunterzuladen.

Wir legen großen Wert auf Transparenz und Bürgerbeteiligung. Daher bieten wir Ihnen die Möglichkeit, sich aktiv in den Bebauungsplanprozess einzubringen und Ihre Anregungen und Bedenken zu äußern. Gemeinsam gestalten wir so eine lebenswerte und zukunftsfähige Gemeinde.

1) „Große Gasse / Hülbenäckerweg“ - Bebauungsplan und Örtliche Bauvorschriften

Vor dem Hintergrund der anhaltend hohen Nachfrage nach Wohnraum und dem städtebaulichen Grundsatz einer baulichen Innenentwicklung sind die bis vor Kurzem noch überwiegend landwirtschaftlich genutzten und im Siedlungsbereich liegenden Grundstücke zwischen der Großen Gasse und der Lessingstraße von hoher städtebaulicher Bedeutung. Die Aufgabe der bisherigen Nutzungen, die mangelhafte Erschließung des Quartiers und das fehlende Konzept für eine künftige Neunutzung dieser innerörtlichen Potentialfläche stellen insoweit ein städtebauliches Erfordernis zur Aufstellung eines Bebauungsplanes mit Örtlichen Bauvorschriften dar.

Städtebauliches Ziel ist eine geordnete und städtebaulich sinnvolle Entwicklung des Quartiers im Kontext des umgebenden Siedlungsbestandes. In diesem Rahmen soll eine umfassende Überplanung und Neuordnung unter Einbeziehung einiger weiterer umliegender Grundstücke erfolgen. Das Plangebiet ist ca. 1,54 ha groß, beinhaltet (mit Gehwegen) insgesamt 24 Flurstücke und eignet sich aus Sicht der Verwaltung städtebaulich sehr gut für eine zukunftsorientierte, nachhaltige und beispielhafte Ortsentwicklung in Schönaich. Die Gemeinde ist durch Vorbesitz bereits im Eigentum mehrerer Grundstücke entlang der Großen Gasse mit einer Fläche von insgesamt ca. 3.070 m². Die Gemeinde beabsichtigt daher für dieses Quartier einen Bebauungsplan mit Örtlichen Bauvorschriften aufzustellen und auf dieser Grundlage eine Neuordnung der Grundstücke im Rahmen eines gesetzlichen Umlegungsverfahren durchzuführen.

In einem ersten Schritt soll zunächst nur der Aufstellungsbeschluss gefasst werden. In einem nächsten Schritt wird dann in Abstimmung mit dem Gemeinderat, den Grundstückseigentümern, den Planern und den Fachbehörden der Entwurf eines Bebauungsplans entwickelt.

Eine zeitnahe Anordnung der Umlegung und ein auf den Bebauungsplanentwurf abgestimmtes Umlegungsverfahren nach § 45 BauGB sollen folgen.

Erforderliche Prüfungen im Bereich Arten- und Umweltschutz sowie der Geologie (Baugrunduntersuchung) sowie ggfs. weitere fachgutachterliche Prüfungen werden im Kontext des Bebauungsplanverfahrens zeitnah stattfinden.

 

Der Plangeltungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 1,54 ha und bezieht sich ganz oder teilweise auf die Flurstücke:

125/5, 143, 357/1, 358, 359, 360, 360/1, 360/2, 361/2, 362, 362/1, 362/2, 362/3, 362/4, 363, 363/1, 363/2, 364, 365, 365/1, 366, 367, 369, 8270 und 8272/1

 

Die Aufstellung des Bebauungsplans erfolgt gemäß § 13a BauGB imbeschleunigten Verfahren.

 

Um den Abgrenzungsplan sehen zu können klicken Sie auf das Bild oder laden Sie sich ihn hier (PDF-Datei) kostenfrei herunter.

2) „Ringstraße / Dammweg“ - Bebauungsplan und Örtliche Bauvorschriften

Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Schönaich über die Veröffentlichung des Bebauungsplanentwurfs "Ringstraße/Dammweg" für das Flurstück-Nr. 3308 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Der Gemeinderat hat am 12.12.2023 dem Planentwurf zum Bebauungsplan "Ringstraße/Dammweg" zugestimmt und folgenden
Beschluss gefasst:

  1. Der Gemeinderat billigt den Entwurf des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften vom 22.11.2023 mit Anlagen.
  2. Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung zur öffentlichen Auslegung des Planentwurfs nach § 13a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 2 u. § 3 Abs. 2 BauGB.
  3. Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung zur Benachrichtigung und Einholung von Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 13a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 3 u. § 4 Abs. 2 BauGB.


Die Unterlagen zum Bebauungsplanentwurf (Lageplan) mit textlichen Festsetzungen und bauordnungsrechtlichen Vorschriften, die Begründung sowie die Habitatpotenzialanalyse, Umweltanalyse und eine Baugrunduntersuchung werden auch auf der Webseite der Gemeinde Schönaich unter "Aktuelle Bebauungspläne" ab dem 22.01.2024 bis einschließlich 23.02.2024 veröffentlicht.


Zusätzlich liegt der Bebauungsplanentwurf mit Textteil und die Begründung sowie die weiteren dem Entwurfsplan zu Grunde liegenden Gutachten und Analysen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

in der Zeit von Montag, dem 22.01.2024 bis einschl. Freitag, dem 23.02.2024

im dem Rathaus Schönaich, Bauamt, Zimmer 106 (Herr Yoloğlu - E-Mail schreiben), während der Öffnungszeiten öffentlich zur Einsichtnahme aus.


Es wird darauf hingewiesen,

  1. dass Stellungnahmen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden können,
  2. dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen, bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden können,
  3. dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
 

Weitere Erläuterungen zum Planverfahren
Der Bebauungsplan wird gemäß § 13a i.V.m. §13 BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung aufgestellt. Es besteht während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus Gelegenheit zur Information und Erörterung der Inhalte des Bebauungsplanentwurfs.
 

Angaben, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Da es sich um einen Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13a BauGB i.V.m. § 13 BauGB handelt, ist die Erstellung eines
Umweltberichts nicht erforderlich. Es liegen allerdings drei Gutachten vor, die den Umweltbericht ausreichend ersetzen. Bei diesen Gutachten handelt es sich um eine Umweltanalyse, Habitatpotenzialanalyse und eine Baugrunduntersuchung. Diese Gutachten und Analysen sind Anlagen zur Begründung des Bebauungsplanes und werden daher zusammen mit dem Bebauungsplan „Ringstraße/Dammweg“ veröffentlicht.


Schönaich, den 08.01.2024
gez. Anna Walther
Bürgermeisterin

 

Anlagen zum Bebauungsplan "Ringstraße / Dammweg":

  1. Amtliche Bekanntmachung vom 12.01.2024 (PDF-Datei)
  2. Planteil vom 22.11.2023 (PDF-Datei)
  3. Textteil vom 22.11.2023 (PDF-Datei)
  4. Begründung vom 22.11.2023 (PDF-Datei)
  5. Umweltanalyse vom 22.11.202 (PDF-Datei)
  6. Baugrunduntersuchung vom 27.01.2023 (PDF-Datei)
  7. Habitatanalyse vom 28.09.2023 (Vorabzug) (PDF-Datei)

3) „Stachus am Kreisverkehr" - Bebauungsplan und Örtliche Bauvorschriften

Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde über den Auslegungsbeschluss und über die Durchführung der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfs „Stachus am Kreisverkehr“ gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

  • Feststellung des Bebauungsplans "Stachus am Kreisver­kehr" im Entwurf
  • Öffentliche Auslegung und Veröffentlichung des Planent­wurfs gem. § 3 Abs. 2 BauGB und
  • Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB

Am 23.07.2024 hat der Gemeinderat der Gemeinde Schönaich in seiner öffentlichen Sitzung den Entwurf des Bebauungsplans sowie den Entwurf der örtlichen Bauvorschriften in der Fas­sung vom 06.06.2024 und mit den in der Sitzung vorgestellten Änderungen gebilligt und die öffentliche Auslegung gem. § 3 Absatz 2 BauGB beschlossen.

1. Räumlicher Geltungsbereich

Das Plangebiet befindet sich in der Ortsmitte von Schönaich, nördlich vom innerörtlichen Kreisverkehr, auch bekannt als "Stachus". Im Westen verläuft die Böblinger Straße und im Os­ten verläuft die Bahnhofstraße. Der geplante Geltungsbereich des Bebauungsplanes mit einer Gesamtfläche von 0,42 ha be­inhaltet die Flurstücke 3384, 3385, 3386, 3390 und zum Teil die Staßenverkehrsflächen Nr. 34/1, 34/2 und 34/4. Siehe u.s. Ab­bildung bzw. Abgrenzungsplan.

2. Ziele und Zwecke des Bebauungsplanverfahrens

Mit dem vorliegenden Bebauungsplan sollen die planungs­rechtlichen Voraussetzungen für eine städtebauliche Nachver­dichtung im „Stachus“ mit der Errichtung von drei Wohngebäu­den mit belebter Erdgeschosszone geschaffen werden.

3. Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren

Die Voraussetzungen des „beschleunigten Verfahrens“ nach § 13a BauGB werden erfüllt. Bei dem Bebauungsplan handelt es sich um eine Maßnahme der Innenentwicklung und die zuläs­sige Grundfläche ist kleiner als 20.000 Quadratmeter. Durch den Bebauungsplan wird die Zulässigkeit von Vorhaben, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht unterliegen, nicht begründet. Darüber hi­naus bestehen keine Anhaltspunkte einer Beeinträchtigung der Schutzgüter aus § 1 Absatz 6 Nr. 7b BauGB, denn durch den Be­bauungsplan werden weder Vorhaben, die einer Umweltverträg­lichkeitsprüfung bedürfen, noch Natura 2000 Gebiete (FFH- oder Vogelschutzgebiete) betroffen. Außerdem sind keine Pflichten zur Vermeidung oder Begrenzung der Auswirkungen von schwe­ren Unfällen nach § 50 Satz 1 des Bundesimmissionsschutzge­setzes zu beachten. Das Bebauungsplanverfahren wird daher im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB durchgeführt.

Hinweise zu den Vorschriften des Umwelt- und Naturschutzes:

Gemäß § 13a Absatz 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Absatz 3 Satz 1 BauGB wird von

  • der Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB,
  • dem Umweltbericht nach § 2a BauGB und
  • der Angabe, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, nach § 3 Absatz 2 Satz 2 BauGB,
  • der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Absatz 1 BauGB sowie
  • der Überwachung der Umweltauswirkungen (Monitoring) nach § 4c BauGB

abgesehen. Für die Entwicklung der Potenzialfläche wurde eine Habitatpotenzialanalyse erarbeitet.

4. Öffentlichkeitsbeteiligung

Der Öffentlichkeit sowie den berührten Behörden und son­stigen Trägern öffentlicher Belange wird Gelegenheit zur Stel­lungnahme gegeben.

Der Entwurf des Bebauungsplans, bestehend aus

  • zeichnerischem Teil,
  • Textteil,
  • örtlichen Bauvorschriften und
  • Begründung inklusive Anlagen (Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag)

wird in der Zeit vom Montag, den 05. August 2024 bis ein­schließlich Freitag, den 13. September 2024 im Internet unter

https://www.schoenaich.de/leben-wohnen/bauen-wohnen/bauleitplanung/aktuelle-bebauungsplaene veröffentlicht.

In diesem Zeitraum kann sich die Öffentlichkeit über die all­gemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebiets in Betracht kommen, sowie die vo­raussichtlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und sich zu den Planungen äußern. Es wird auf folgendes hingewiesen:

  • Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffent­lichungsfrist abgegeben werden.
  • Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksich­tigt bleiben.
  • Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (Mailadresse: ugur.yologlu(@)schoenaich.de); sie können bei Bedarf aber auch schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei der Gemeinde Schönaich, Ortsbauamt, Bühlstraße 10, 71101 Schönaich, vom 05.08.2024 bis zum 18.08.2024 bei Herr Felix Haugstätter und vom 19.08.2024 bis zum 13.09.2024 bei Herrn Ugur Yologlu, während der üblichen Dienststunden oder nach Terminvereinbarung abgegeben werden.
  • Stellungnahmen sollten die volle Anschrift des Verfassers bzw. der Verfasserin enthalten.
  • Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die Planunterlagen bei der Gemeinde Schönaich, Ortsbauamt, Büro 106 und 107, Bühlstraße 10, 71101 Schönaich während der üblichen Dienststunden öffentlich ausgelegt.
 

Schönaich, den 29.07.2024
gez. Anna Walther
Bürgermeisterin

 

Anlagen zum Bebauungsplan „Stachus am Kreisverkehr"

4) „Rosenstraße/Jägerstraße“ - Bebauungsplan und Örtliche Bauvorschriften

Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde über den Auslegungsbeschluss und über die Durchführung der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfs „Rosenstraße/ Jägerstraße“ gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

  • Feststellung des Bebauungsplans "Rosenstraße/Jägerstra­ße" im Entwurf
  • Öffentliche Auslegung und Veröffentlichung des Planent­wurfs gem. § 3 Abs. 2 BauGB und
  • Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB

Am 23.07.2024 hat der Gemeinderat der Gemeinde Schönaich in seiner öffentlichen Sitzung den Entwurf des Bebauungsplans sowie den Entwurf der örtlichen Bauvorschriften in der Fas­sung vom 07.06.2024 gebilligt und die öffentliche Auslegung gem. § 3 Absatz 2 BauGB beschlossen.

1. Räumlicher Geltungsbereich

Das Plangebiet befindet sich in der Ortsmitte von Schönaich, in mitten des Siedlungsgebiets. Im Süden verläuft die Rosenstra­ße. Der geplante Geltungsbereich des Bebauungsplanverfahrens mit einer Gesamtfläche von 0,24 ha beinhaltet die Flurstücke 3253 i.T., 3254 und 3255. Der exakte räumliche Geltungsbereich ist der untenstehender Plandarstellung zu entnehmen.

2. Ziele und Zwecke des Bebauungsplanverfahrens

Mit dem vorliegenden Bebauungsplan sollen die planungs­rechtlichen Voraussetzungen für eine städtebauliche Nachver­dichtung nördlich der „Rosenstraße“ mit der Errichtung von zwei Mehrfamilienhäusern sowie zwei Tiny Häusern (alt. einem Einfamilienhaus) geschaffen werden.

3. Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren

Die Voraussetzungen des „beschleunigten Verfahrens“ nach § 13a BauGB werden erfüllt. Bei dem Bebauungsplan handelt es sich um eine Maßnahme der Innenentwicklung und die zuläs­sige Grundfläche ist kleiner als 20.000 Quadratmeter. Durch den Bebauungsplan wird die Zulässigkeit von Vorhaben, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht unterliegen, nicht begründet. Darüber hi­naus bestehen keine Anhaltspunkte einer Beeinträchtigung der Schutzgüter aus § 1 Absatz 6 Nr. 7b BauGB, denn durch den Be­bauungsplan werden weder Vorhaben, die einer Umweltverträg­lichkeitsprüfung bedürfen, noch Natura 2000 Gebiete (FFH- oder Vogelschutzgebiete) betroffen. Außerdem sind keine Pflichten zur Vermeidung oder Begrenzung der Auswirkungen von schwe­ren Unfällen nach § 50 Satz 1 des Bundesimmissionsschutzge­setzes zu beachten. Das Bebauungsplanverfahren wird daher im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB durchgeführt.

Hinweise zu den Vorschriften des Umwelt- und Naturschutzes:

Gemäß § 13a Absatz 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Absatz 3 Satz 1 BauGB wird von

  • der Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB,
  • dem Umweltbericht nach § 2a BauGB und
  • der Angabe, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, nach § 3 Absatz 2 Satz 2 BauGB,
  • der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Absatz 1 BauGB sowie
  • der Überwachung der Umweltauswirkungen (Monitoring) nach § 4c BauGB

abgesehen. Für die Entwicklung der Potenzialfläche wurde eine Habitatpotenzialanalyse erarbeitet.

4. Öffentlichkeitsbeteiligung

Der Öffentlichkeit sowie den berührten Behörden und son­stigen Trägern öffentlicher Belange wird Gelegenheit zur Stel­lungnahme gegeben.

Der Entwurf des Bebauungsplans, bestehend aus

  • zeichnerischem Teil,
  • Textteil,
  • örtlichen Bauvorschriften und
  • Begründung inklusive Anlagen (Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag)

wird in der Zeit vom Montag, den 05. August 2024 bis einschließ­lich Freitag, den 13. September 2024 im Internet unter www.schoenaich.de/leben-wohnen/bauen-wohnen/bauleitpla­nung/aktuelle-bebauungsplaene veröffentlicht.

In diesem Zeitraum kann sich die Öffentlichkeit über die all­gemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebiets in Betracht kommen, sowie die vo­raussichtlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und sich zu den Planungen äußern.

Es wird auf folgendes hingewiesen:

  • Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffent­lichungsfrist abgegeben werden.
  • Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksich­tigt bleiben.
  • Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (Mailadresse: ugur.yologlu(@)schoenaich.de); sie können bei Bedarf aber auch schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei der Gemeinde Schönaich, Ortsbauamt, Bühlstraße 10, 71101 Schönaich, vom 05.08.2024 bis zum 18.08.2024 bei Herr Felix Haugstätter und vom 19.08.2024 bis zum 13.09.2024 bei Herrn Ugur Yologlu, während der üblichen Dienststunden oder nach Terminvereinbarung abgegeben werden.
  • Stellungnahmen sollten die volle Anschrift des Verfassers bzw. der Verfasserin enthalten.
  • Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die Planunterlagen bei der Gemeinde Schönaich, Ortsbauamt, Büro 106 und 107, Bühlstraße 10, 71101 Schönaich während der üblichen Dienststunden öffentlich ausgelegt.
 

Schönaich, den 29.07.2024
gez. Anna Walther
Bürgermeisterin

 

Anlagen zum Bebauungsplan „Rosenstraße/Jägerstraße“: