Wissenswertes über das Bebauungsplanverfahren
Bebauungsplanverfahren sind ein wichtiger Bestandteil der Stadtplanung und dienen dazu, die bauliche Entwicklung einer Gemeinde zu regeln und Interessen auszugleichen. In einem Bebauungsplan werden die konkreten Vorgaben für die Nutzung und Bebauung von Grundstücken festgelegt. Dabei werden verschiedene Aspekte wie die Art der baulichen Nutzung, die Bauweise, die Grundflächenzahl und die Geschossflächenzahl berücksichtigt. Auch Umweltaspekte, Verkehrsplanung, soziale Belange und vieles mehr fließen in den Plan mit ein.
Ablauf eines Bebauungsplanverfahrens:
- Das Bebauungsplanverfahren beginnt in der Regel mit dem Aufstellungsbeschluss durch die Gemeindeverwaltung
- Nachdem der Bebauungsplanentwurf erstellt wurde, erfolgt eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit. Hier haben Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, sich zu informieren und ihre Anregungen und Bedenken frühzeitig einzubringen. Auch Träger öffentlicher Belange wie beispielsweise Umweltverbände oder Verkehrsbetriebe werden beteiligt.
- Im weiteren Verlauf des Verfahrens wird der Bebauungsplanentwurf überarbeitet und gegebenenfalls angepasst. Anschließend folgt die öffentliche Auslegung des Planentwurfes, um erneute Stellungnahmen nach der Überarbeitung des Plans zu ermöglichen. Nach Abschluss des Verfahrens folgt der Beschluss des Bebauungsplans durch den Gemeinderat.
- Den letzten Schritt im Verfahren bildet das Inkrafttreten des Bebauungsplans.
Das Bebauungsplanverfahren ist ein transparenter Prozess, der sicherstellt, dass alle Interessen gleichermaßen berücksichtigt werden. Durch die Festlegung von klaren Vorgaben wird eine geordnete städtebauliche Entwicklung ermöglicht und ein harmonisches Miteinander der verschiedenen Nutzungen und Funktionen in einer Gemeinde gewährleistet.
Ein Bebauungsplanverfahren kann unter bestimmten Voraussetzungen vereinfacht werden. Dies ist beispielsweise möglich, wenn das Vorhaben im Einklang mit den Zielen der Raumordnung steht und keine erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt oder andere öffentliche Belange zu erwarten sind. In solchen Fällen kann auf eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und auf die Erstellung eines Umweltberichts verzichtet werden und das Verfahren wird beschleunigt.
Neben dem regulären Bebauungsplanverfahren gibt es auch vorhabenbezogene Bebauungspläne. Diese werden speziell für ein bestimmtes Bauvorhaben aufgestellt und dienen dazu, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für dieses Vorhaben zu schaffen. Auch hier findet eine Beteiligung der Öffentlichkeit statt, um die Interessen der Bürgerinnen und Bürger zu berücksichtigen.
Aktuelle Bebauungspläne der Gemeinde Schönaich
In den untenstehenden Reitern finden Sie die Bebauungspläne, die aktuell aufgestellt werden. Diese Pläne geben Ihnen einen Überblick über die geplanten Entwicklungen in unserer Gemeinde. Wenn Sie bereits vorhandene Bebauungspläne einsehen möchten, können Sie sich gerne an Ihren Ansprechpartner bei der Gemeindeverwaltung wenden. Alternativ haben Sie auch die Möglichkeit, den Bebauungsplan in unserem BürgerGIS selbst herunterzuladen.
Wir legen großen Wert auf Transparenz und Bürgerbeteiligung. Daher bieten wir Ihnen die Möglichkeit, sich aktiv in den Bebauungsplanprozess einzubringen und Ihre Anregungen und Bedenken zu äußern. Gemeinsam gestalten wir so eine lebenswerte und zukunftsfähige Gemeinde.
„Stachus am Kreisverkehr" - ERNEUTE AUSLEGUNG - Bebauungsplan und Örtliche Bauvorschriften
Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde über die Durchführung der erneuten Auslegung bzw. Veröffentlichung des Bebauungsplanentwurfs inkl. örtliche Bauvorschriften „Stachus am Kreisverkehr“ gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a BauGB
Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 15.10.2024 beschlossen, den bereits vom 05.08.2024 bis zum 13.09.2024 veröffentlichten Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften „Stachus am Kreisverkehr“ wegen wesentliche Änderungen des Bebauungsplanes erneut zu veröffentlichen bzw. öffentlich auszulegen. Dabei handelt es sich um zwei wesentliche Änderungen: Die Art der baulichen Nutzung wird von einem Mischgebiet gemäß § 6 BauNVO in ein Urbanes Gebiet gemäß § 6a BauNVO geändert, da im Urbanen Gebiet keine gleichgewichtige Nutzungsdurchmischung wie im Mischgebiet erforderlich ist. Zudem wird die Grundflächenzahl von 0,8 auf 0,85 erhöht, um die Errichtung einer größeren Tiefgarage zu ermöglichen. Die erneute öffentliche Auslegung findet vom 04.11.2024 bis zum 06.12.2024 statt und bezieht sich ausschließlich auf diese wesentlichen Änderungen im Bebauungsplan.
1. Räumlicher Geltungsbereich
Das Plangebiet befindet sich in der Ortsmitte von Schönaich, nördlich vom innerörtlichen Kreisverkehr, auch bekannt als "Stachus". Im Westen verläuft die Böblinger Straße und im Osten verläuft die Bahnhofstraße. Der geplante Geltungsbereich des Bebauungsplanes mit einer Gesamtfläche von 0,42 ha beinhaltet die Flurstücke 3384, 3385, 3386, 3390 und zum Teil die Staßenverkehrsflächen Nr. 34/1, 34/2 und 34/4. Siehe u.s. Abbildung bzw. Abgrenzungsplan.
2. Ziele und Zwecke des Bebauungsplanverfahrens
Mit dem vorliegenden Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine städtebauliche Nachverdichtung im „Stachus“ mit der Errichtung von drei Wohngebäuden mit belebter Erdgeschosszone geschaffen werden.
3. Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren
Die Voraussetzungen des „beschleunigten Verfahrens“ nach § 13a BauGB werden erfüllt. Bei dem Bebauungsplan handelt es sich um eine Maßnahme der Innenentwicklung und die zulässige Grundfläche ist kleiner als 20.000 Quadratmeter. Durch den Bebauungsplan wird die Zulässigkeit von Vorhaben, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht unterliegen, nicht begründet. Darüber hinaus bestehen keine Anhaltspunkte einer Beeinträchtigung der Schutzgüter aus § 1 Absatz 6 Nr. 7b BauGB, denn durch den Bebauungsplan werden weder Vorhaben, die einer Umweltverträglichkeitsprüfung bedürfen, noch Natura 2000 Gebiete (FFH- oder Vogelschutzgebiete) betroffen. Außerdem sind keine Pflichten zur Vermeidung oder Begrenzung der Auswirkungen von schweren Unfällen nach § 50 Satz 1 des Bundesimmissionsschutzgesetzes zu beachten. Das Bebauungsplanverfahren wird daher im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB durchgeführt.
Hinweise zu den Vorschriften des Umwelt- und Naturschutzes:
Gemäß § 13a Absatz 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Absatz 3 Satz 1 BauGB wird von
- der Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB,
- dem Umweltbericht nach § 2a BauGB und
- der Angabe, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, nach § 3 Absatz 2 Satz 2 BauGB,
- der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Absatz 1 BauGB sowie
- der Überwachung der Umweltauswirkungen (Monitoring) nach § 4c BauGB
abgesehen. Für die Entwicklung der Potenzialfläche wurde eine Habitatpotenzialanalyse erarbeitet.
4. Öffentlichkeitsbeteiligung
Der Öffentlichkeit sowie den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.
Der Entwurf des geänderten Bebauungsplans, bestehend aus
- zeichnerischem Teil,
- Textteil,
- örtlichen Bauvorschriften und
- Begründung inklusive Anlagen (Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag)
wird in der Zeit vom Montag, den 04. November 2024 bis einschließlich Freitag, den 06. Dezember 2024 im Internet hier veröffentlicht.
In diesem Zeitraum kann sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebiets in Betracht kommen, sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und sich zu den Planungen äußern. Es wird auf folgendes hingewiesen:
- Die Veröffentlichung bezieht sich ausschließlich auf die wesentlichen Änderungen der Festsetzungen des Bebauungsplanes. Dabei handelt es sich um die Änderung der Art der baulichen Nutzung und die Erhöhung der Grundflächenzahl.
- Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden.
- Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
- Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (E-Mail schreiben); sie können bei Bedarf aber auch schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei der Gemeinde Schönaich, Ortsbauamt, Bühlstraße 10, 71101 Schönaich, vom 04.11.2024 bis zum 06.12.2024 bei Herrn Ugur Yologlu, während der üblichen Dienststunden oder nach Terminvereinbarung abgegeben werden.
- Stellungnahmen sollten die volle Anschrift des Verfassers bzw. der Verfasserin enthalten.
- Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die Planunterlagen bei der Gemeinde Schönaich, Ortsbauamt, Büro 106 und 107, Bühlstraße 10, 71101 Schönaich während der üblichen Dienststunden öffentlich ausgelegt.
Schönaich, den 24.10.2024
gez. Anna Walther
Bürgermeisterin
Anlagen zum Bebauungsplan „Stachus am Kreisverkehr"