Wissenswertes über das Bebauungsplanverfahren
Bebauungsplanverfahren sind ein wichtiger Bestandteil der Stadtplanung und dienen dazu, die bauliche Entwicklung einer Gemeinde zu regeln und Interessen auszugleichen. In einem Bebauungsplan werden die konkreten Vorgaben für die Nutzung und Bebauung von Grundstücken festgelegt. Dabei werden verschiedene Aspekte wie die Art der baulichen Nutzung, die Bauweise, die Grundflächenzahl und die Geschossflächenzahl berücksichtigt. Auch Umweltaspekte, Verkehrsplanung, soziale Belange und vieles mehr fließen in den Plan mit ein.
Ablauf eines Bebauungsplanverfahrens:
- Das Bebauungsplanverfahren beginnt in der Regel mit dem Aufstellungsbeschluss durch die Gemeindeverwaltung
- Nachdem der Bebauungsplanentwurf erstellt wurde, erfolgt eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit. Hier haben Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, sich zu informieren und ihre Anregungen und Bedenken frühzeitig einzubringen. Auch Träger öffentlicher Belange wie beispielsweise Umweltverbände oder Verkehrsbetriebe werden beteiligt.
- Im weiteren Verlauf des Verfahrens wird der Bebauungsplanentwurf überarbeitet und gegebenenfalls angepasst. Anschließend folgt die öffentliche Auslegung des Planentwurfes, um erneute Stellungnahmen nach der Überarbeitung des Plans zu ermöglichen. Nach Abschluss des Verfahrens folgt der Beschluss des Bebauungsplans durch den Gemeinderat.
- Den letzten Schritt im Verfahren bildet das Inkrafttreten des Bebauungsplans.
Das Bebauungsplanverfahren ist ein transparenter Prozess, der sicherstellt, dass alle Interessen gleichermaßen berücksichtigt werden. Durch die Festlegung von klaren Vorgaben wird eine geordnete städtebauliche Entwicklung ermöglicht und ein harmonisches Miteinander der verschiedenen Nutzungen und Funktionen in einer Gemeinde gewährleistet.
Ein Bebauungsplanverfahren kann unter bestimmten Voraussetzungen vereinfacht werden. Dies ist beispielsweise möglich, wenn das Vorhaben im Einklang mit den Zielen der Raumordnung steht und keine erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt oder andere öffentliche Belange zu erwarten sind. In solchen Fällen kann auf eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und auf die Erstellung eines Umweltberichts verzichtet werden und das Verfahren wird beschleunigt.
Neben dem regulären Bebauungsplanverfahren gibt es auch vorhabenbezogene Bebauungspläne. Diese werden speziell für ein bestimmtes Bauvorhaben aufgestellt und dienen dazu, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für dieses Vorhaben zu schaffen. Auch hier findet eine Beteiligung der Öffentlichkeit statt, um die Interessen der Bürgerinnen und Bürger zu berücksichtigen.
Aktuelle Bebauungspläne der Gemeinde Schönaich
In den untenstehenden Reitern finden Sie die Bebauungspläne, die aktuell aufgestellt werden. Diese Pläne geben Ihnen einen Überblick über die geplanten Entwicklungen in unserer Gemeinde. Wenn Sie bereits vorhandene Bebauungspläne einsehen möchten, können Sie sich gerne an Ihren Ansprechpartner bei der Gemeindeverwaltung wenden. Alternativ haben Sie auch die Möglichkeit, den Bebauungsplan in unserem BürgerGIS selbst herunterzuladen.
Wir legen großen Wert auf Transparenz und Bürgerbeteiligung. Daher bieten wir Ihnen die Möglichkeit, sich aktiv in den Bebauungsplanprozess einzubringen und Ihre Anregungen und Bedenken zu äußern. Gemeinsam gestalten wir so eine lebenswerte und zukunftsfähige Gemeinde.
Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften „Große Gasse“ – Veröffentlichung und öffentliche Auslegung
Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde über den Auslegungsbeschluss und über die Durchführung der Veröffentlichung und öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfs „Große Gasse“ gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
- Feststellung des Bebauungsplans "Große Gasse" im Entwurf
- Öffentliche Auslegung und Veröffentlichung des Planentwurfs gem. § 3 Abs. 2 BauGB und
- Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB
Am 24.03.2026 hat der Gemeinderat der Gemeinde Schönaich in seiner öffentlichen Sitzung den Entwurf des Bebauungsplans sowie den Entwurf der örtlichen Bauvorschriften in der Fassung vom 13.03.2026 gebilligt und die öffentliche Auslegung gem. § 3 Absatz 2 BauGB beschlossen.
1. Räumlicher Geltungsbereich
Das Plangebiet befindet sich in zentraler Lage zwischen den Straßen „Große Gasse”, „Kleine Gasse” und „Steinernes Gässle”. Die Große Gasse im Westen ist die Haupterschließungsstraße. Der geplante Geltungsbereich des Bebauungsplanverfahrens umfasst eine Gesamtfläche von 0,25 Hektar und beinhaltet die Flurstücke 156/1, 156/3, 156/4, 156/6 und 156/7. Der exakte räumliche Geltungsbereich ist der untenstehenden Plandarstellung zu entnehmen.
2. Ziele und Zwecke des Bebauungsplanverfahrens
Mit dem vorliegenden Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine städtebauliche Nachverdichtung der Großen Gasse 52 und des rückwärtigen Bereichs geschaffen werden. Geplant sind die Errichtung von vier Reihenhäusern mit insgesamt 14 Wohneinheiten sowie eines Einzelhauses mit einer Wohneinheit. Alle bestehenden Gebäude im Plangebiet sollen abgerissen werden.
3. Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren
Die Voraussetzungen des „beschleunigten Verfahrens“ nach § 13a BauGB werden erfüllt. Bei dem Bebauungsplan handelt es sich um eine Maßnahme der Innenentwicklung und die zulässige Grundfläche ist kleiner als 20.000 Quadratmeter. Durch den Bebauungsplan wird die Zulässigkeit von Vorhaben, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht unterliegen, nicht begründet. Darüber hinaus bestehen keine Anhaltspunkte einer Beeinträchtigung der Schutzgüter aus § 1 Absatz 6 Nr. 7b BauGB, denn durch den Bebauungsplan werden weder Vorhaben, die einer Umweltverträglichkeitsprüfung bedürfen, noch Natura 2000 Gebiete (FFH- oder Vogelschutzgebiete) betroffen. Außerdem sind keine Pflichten zur Vermeidung oder Begrenzung der Auswirkungen von schweren Unfällen nach § 50 Satz 1 des Bundesimmissionsschutzgesetzes zu beachten. Das Bebauungsplanverfahren wird daher im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB durchgeführt.
Hinweise zu den Vorschriften des Umwelt- und Naturschutzes:
Gemäß § 13a Absatz 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Absatz 3 Satz 1 BauGB wird von
- der Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB,
- dem Umweltbericht nach § 2a BauGB und
- der Angabe, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, nach § 3 Absatz 2 Satz 2 BauGB,
- der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Absatz 1 BauGB sowie
- der Überwachung der Umweltauswirkungen (Monitoring) nach § 4c BauGB
abgesehen.
Für die Entwicklung des Plangebiets wurde jedoch ein artenschutzrechtlicher Fachbeitrag von einem Fachbüro erstellt. Dieser ist als Anlage zur Begründung im Rahmen der Veröffentlichung und der öffentlichen Auslegung ebenfalls einsehbar.
4. Öffentlichkeitsbeteiligung
Der Öffentlichkeit sowie den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.
Der Entwurf des Bebauungsplans, bestehend aus
- zeichnerischem Teil,
- Textteil,
- örtlichen Bauvorschriften und
- Begründung inklusive Anlagen (Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag)
wird in der Zeit vom Dienstag, dem 07.04.2026 bis einschließlich Freitag, dem 08.05.2026 im Internet veröffentlicht.
In diesem Zeitraum kann sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, die städtebauliche Planung, sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und sich zu den Planungen äußern.
Es wird auf folgendes hingewiesen:
- Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden.
- Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
- Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden - Mailadresse: christiane.maier(@)gf-kom.de -; sie können bei Bedarf aber auch schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei der Gemeinde Schönaich, Ortsbauamt, Bühlstraße 10, 71101 Schönaich, vom 07.04.2026 bis zum 08.05.2026 bei Herrn Ugur Yologlu und bei Frau Lisa Lassel während der üblichen Dienststunden oder nach Terminvereinbarung abgegeben werden.
- Stellungnahmen sollten die volle Anschrift des Verfassers bzw. der Verfasserin enthalten.
- Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die Planunterlagen bei der Gemeinde Schönaich, Ortsbauamt, vor dem Büro 102, Bühlstraße 10, 71101 Schönaich während der üblichen Öffnungszeiten öffentlich ausgelegt.
Schönaich, den 27.03.2026
gez. Anna Walther
Bürgermeisterin
Anlagen zum Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften „Große Gasse“ (PDF-Dokumente)
- Abgrenzungsplan - Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften Große Gasse – 13.03.2026
- Zeichnerischer Teil - Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften Große Gasse – 25.03.2026
- Textliche Festsetzungen - Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften Große Gasse – 13.03.2026
- Örtliche Bauvorschriften - Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften Große Gasse – 13.03.2026
- Begründung - Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften Große Gasse – 13.03.2026
- Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag - Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften Große Gasse – 09.09.2025

